41 geschützte Arten in Saarland. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Homburg, Kreisstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kleinstes Flächen-Bundesland. Strukturwandel-Region mit hohem Bedarf an Klimaresilienz im urbanen Raum.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Saarland und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Homburg, Kreisstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in Homburg. Sie besagt, dass Niederschlagswasser grundsätzlich genutzt, ortsnah versickert, verrieselt oder in ein oberirdisches Gewässer direkt eingeleitet werden soll, sofern keine wasserrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Es besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser, das auf den Grundstücken genutzt, versickert oder abgeleitet wird. Die Stadtentwässerung Homburg erhebt eine Niederschlagswassergebühr, die sich nach den bebauten und versiegelten Flächen bemisst.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung Altstadt Homburg zielt darauf ab, das historisch gewachsene Ensemble der Altstadt zu bewahren, zu schützen, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Sie enthält Vorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen. Obwohl der Fokus auf der Ästhetik liegt, wird auch die Sicherung von Vorgartenstrukturen erwähnt, die wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen oder mit standortgerechten Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen sind.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes im Geltungsbereich der Stadt Homburg. Sie verbietet das Entfernen, Zerstören, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume. Ausnahmen und Befreiungen können beantragt werden, wobei oft Ersatzpflanzungen gefordert werden. Ziel ist die Erhaltung der Bäume zur Verbesserung des Stadtklimas, Sicherung von Lebensstätten für Tiere und Pflanzen sowie zur Belebung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes.
Satzung ansehen →Das Programm fördert explizit die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück (z.B. durch Flächenversickerung, Muldenversickerung oder Versickerungs-/Verdunstungsteiche) sowie die Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser in Speichern wie Retentionszisternen oder Rigolen mit gedrosselter Einleitung in den Mischwasserkanal.
Zum Programm →Das Förderprogramm "Aktion Wasserzeichen" unterstützt Bürger und Unternehmen in Homburg finanziell und fachlich bei Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen, zur Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück (z.B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) und zur Regenwasserrückhaltung (z.B. in Retentionszisternen oder Rigolen). Ziel ist es, sauberes Regenwasser nicht in die Mischwasserkanalisation abzuleiten, sondern es vor Ort zu nutzen oder versickern zu lassen, um die Kanalisation zu entlasten, die Gewässergüte zu verbessern und Grundwasser anzureichern. Das Programm ist auf vier Jahre angelegt und Fördergelder können bis Ende 2025 beantragt werden. Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht begonnen worden sein. Die Stadt Homburg geht auch selbst bei der Entsiegelung im Bereich der Hohenburgschule und des Ilmenauer Platzes voran.
Zum Programm →Träger: Saarländische Investitionskreditbank
Zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Sanierung und Mobilität.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des BKM bietet Zuschüsse zur Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen im Saarland. Zielgruppen sind vielfältig, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Das Programm unterstützt die Erhaltung kulturellen Erbes und ist aktiv, Anträge sind fristgerecht einzureichen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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