41 geschützte Arten in Saarland. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Saarbrücken, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen Standard.
Kleinstes Flächen-Bundesland. Strukturwandel-Region mit hohem Bedarf an Klimaresilienz im urbanen Raum.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Saarland und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Saarbrücken, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung zielt darauf ab, den Anteil an begrünten Dach-, Fassaden- und Freiflächen in Saarbrücken zu erhöhen und die Versiegelung weiterer Flächen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Sie gilt für neue Bauvorhaben und wesentliche Änderungen an baulichen Anlagen und unbebauten Grundstücksflächen. Insbesondere müssen Flachdächer von Garagen und Tiefgaragenzufahrten begrünt werden. Die Neuanlage von Kies- oder Schotterflächen abseits von Funktionsflächen ist nicht mehr zulässig. Bei der Schaffung von Parkplätzen ist unter anderem pro angefangene vier Parkplätze mindestens ein Baum zur Beschattung zu pflanzen.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Bäume im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken, insbesondere in bebauten Ortsteilen, in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, im Bereich der Universität sowie auf Friedhöfen und öffentlichen Grünflächen. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe) und langsam wachsende Arten wie Eibe, Stechpalme, Eberesche und Maulbeerbaum ab 50 cm Stammumfang. Obstbäume sind in der Regel ausgenommen, mit Ausnahme von Walnuss- und Esskastanienbäumen. Die Satzung verbietet das Entfernen, Zerstören, Schädigung oder wesentliche Verändern des Kronenaufbaus geschützter Bäume sowie Maßnahmen im Wurzelbereich. Bei Ausnahmegenehmigungen kann eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung gefordert werden.
Satzung ansehen →Das Programm soll Anreize schaffen, bestehende Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Es gilt für das gesamte Stadtgebiet Saarbrücken, das in zwei Fördergebiete mit unterschiedlichen Fördersätzen unterteilt ist. Gefördert werden Maßnahmen zur Begrünung von Dachflächen (extensive und intensive Begrünung) und Fassaden (boden- und wandgebunden). Die Maßnahmen müssen freiwillig erfolgen und für mindestens 10 Jahre unterhalten werden.
Zum Programm →Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert Maßnahmen zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung, um Regenwasser im Boden versickern zu lassen oder zwischenzuspeichern und so die Mischwasserkanäle zu entlasten. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter oder Pächter mit Einvernehmen der Eigentümer, deren Grundstück an eine Mischwasserkanalisation angeschlossen ist. Gefördert werden die Entsiegelung von Flächen, die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück (z.B. Flächenversickerung, Muldenversickerung, Versickerungsteich) und die Regenwasserrückhaltung (z.B. Retentionszisterne, Rigole mit Mindestvolumen von 3m³ pro 100 m² abgekoppelter Fläche). Die Umwandlung in Stein- und Schottergärten ist nicht förderfähig.
Zum Programm →Das Programm fördert den Rückbau von versiegelten Flächen und Schottergärten auf bestehenden Grundstücken, wobei die rückgebaute Fläche für mindestens 10 Jahre als begrünte Fläche erhalten bleiben muss. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, der Versickerung von Regenwasser und des Erhalts der Artenvielfalt.
Zum Programm →Träger: Saarländische Investitionskreditbank
Zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Sanierung und Mobilität.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms als Zuschuss. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung sowie Umwelt- & Naturschutz im Saarland.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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