41 geschützte Arten in Saarland. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Saarlouis, Kreisstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kleinstes Flächen-Bundesland. Strukturwandel-Region mit hohem Bedarf an Klimaresilienz im urbanen Raum.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Saarland und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Saarlouis, Kreisstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Kreisstadt Saarlouis erhebt Niederschlagswassergebühren für Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz eingeleitet wird. Die Berechnungsgrundlage ist die bebaute und befestigte Grundstücksfläche.
Satzung ansehen →Diese Satzung zielt auf eine stärkere Durchgrünung privater Grundstücke und eine geringere Flächenversiegelung ab, um die Anpassung an Klimawandelfolgen zu verbessern. Sie gilt für Neu- und Umbauten sowie die grundlegende Neugestaltung von Gärten. Vorgaben umfassen unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab 50 m² und allen Garagen mit Flachdächern, die Pflanzung eines hochstämmigen Laubbaumes pro volle 400 m² Grundstücksfläche und Beschränkungen für Schottergärten (maximal 25 % der Vorgartenfläche). Auch die Begrünung von Stellplatzanlagen und Tiefgaragendächern sowie Fassadenbegrünungen bei größeren Gewerbebauten sind geregelt.
Satzung ansehen →Die Satzung dient dem Schutz des Baumbestandes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Stadt Saarlouis. Sie regelt, welche Bäume geschützt sind und welche Maßnahmen (z.B. Fällungen, Rückschnitte) genehmigungspflichtig sind.
Satzung ansehen →Die Stadt Saarlouis fördert ökologische Maßnahmen von Privatpersonen und Vereinen, darunter die Begrünung von Dächern und Fassaden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und ist an bestimmte Maximalbeträge gebunden.
Zum Programm →Im Rahmen der Förderrichtlinien werden Maßnahmen zur Entsiegelung von Beton-, Asphalt- und fugenlosen Pflasterflächen sowie der Rückbau von "Schottergärten" bezuschusst, um die Klimaanpassung und Durchgrünung der Stadt zu fördern.
Zum Programm →Die Stadt Saarlouis bietet im Rahmen des Projekts "Hausbäume für Saarlouis" Grundstücksbesitzern die Möglichkeit, kostenlos hochstämmige Laubbäume in ihren Vorgarten pflanzen zu lassen. Die Eigentümer verpflichten sich im Gegenzug zur Pflege und zum dauerhaften Erhalt der Bäume. Das Projekt zielt darauf ab, die Stadt grüner zu gestalten, das Mikroklima zu verbessern und die Artenvielfalt zu stärken. Es gibt auch eine jährliche Baumpflanzaktion für Schulneulinge, bei der diese einen Baum oder Strauch ihrer Wahl erhalten.
Zum Programm →Die Förderrichtlinien für ökologische Maßnahmen unterstützen indirekt die Versickerung durch die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen. Die Reduzierung der Abwassergebühr bei Dachbegrünungen wird ebenfalls als Anreiz genannt.
Zum Programm →Träger: Saarländische Investitionskreditbank
Zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Sanierung und Mobilität.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des BKM bietet Zuschüsse zur Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen im Saarland. Zielgruppen sind vielfältig, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Das Programm unterstützt die Erhaltung kulturellen Erbes und ist aktiv, Anträge sind fristgerecht einzureichen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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