41 geschützte Arten in Saarland. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Dillingen/ Saar, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kleinstes Flächen-Bundesland. Strukturwandel-Region mit hohem Bedarf an Klimaresilienz im urbanen Raum.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Saarland und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Dillingen/ Saar, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage beträgt ab dem 1. Januar 2026 0,60 Euro/qm. Die Stadt Dillingen/Saar betreibt die Abwasserbeseitigung als städtische Pflichtaufgabe und unterhält öffentliche Abwasseranlagen im Misch- und/oder Trennverfahren. Es gibt auch ein Entwässerungskonzept, das die Rückhaltung und Behandlung von Regenwasser vor Einleitung in die Prims vorsieht.
Satzung ansehen →Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1,00 m Höhe über dem Erdboden. Für langsam wachsende Bäume wie Eibe, Zypresse, Buchsbaum, Maulbeerbaum, Hainbuche, Zierkirsche, Stechpalme und Rotdorn gilt ein Schutz ab 40 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der einzelnen Stammumfänge 60 cm übersteigt. Die Satzung regelt verbotene Handlungen, zulässige Eingriffe, Ausnahmen und Befreiungen sowie Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen bei Entfernung oder Zerstörung geschützter Bäume. Bei Ersatzpflanzungen bemisst sich die Anzahl der zu pflanzenden Bäume nach dem Stammumfang des entfernten Baumes. Bei Unmöglichkeit einer Ersatzpflanzung ist eine Ausgleichszahlung zu leisten, die zweckgebunden für Ersatzpflanzungen verwendet wird.
Satzung ansehen →Die Grüngutsammelstelle dient der Annahme von biologisch abbaubaren pflanzlichen Abfällen wie Schnittgut von Gehölzen, Stauden, Kräutern, Gras-/Rasenabschnitt und Laub von Einwohnern und Grundstückseigentümern der Stadt Dillingen/Saar.
Satzung ansehen →Es wurden keine spezifischen Begrünungsbezüge innerhalb der Stellplatzablöse-Satzung gefunden.
Satzung ansehen →Die Verordnung regelt das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, um Schädigungen, Gefährdungen oder vermeidbare Behinderungen anderer zu vermeiden. Zu den öffentlichen Anlagen zählen insbesondere alle öffentlichen Grünanlagen, Liegewiesen, Anpflanzungen, Denkmäler, Brunnen, allgemein zugängliche Sportanlagen außerhalb der festgelegten Benutzungszeiten, Spielplätze, gemeindliche Schulhöfe, gemeindliche Anlagen von Kindergärten, öffentliche Bedürfnisanstalten, Badeanstalten, Friedhöfe, Ufer, Gewässer und sonstige öffentliche Einrichtungen.
Satzung ansehen →Das Programm zielt darauf ab, die Klimaresilienz zu steigern und die Stadt optisch aufzuwerten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Pächter städtischer Grundstücke. Es können bis zu zwei Bäume und zwei Sträucher gleichzeitig gefördert werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits eine Verpflichtung zur Pflanzung aufgrund einer Satzung oder anderen Vorschrift besteht. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Bäume und Sträucher zu pflegen und mindestens 15 Jahre zu erhalten.
Zum Programm →Träger: Saarländische Investitionskreditbank
Zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Sanierung und Mobilität.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des BKM bietet Zuschüsse zur Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen im Saarland. Zielgruppen sind vielfältig, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Das Programm unterstützt die Erhaltung kulturellen Erbes und ist aktiv, Anträge sind fristgerecht einzureichen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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