43 geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rheinzabern relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Rülzheimer Straße 1" ist festgelegt, dass pro Hausgruppeneinheit bzw. Doppelhaushälfte ein heimischer kleinkroniger Baum oder fünf heimische Sträucher zu pflanzen sind. Stellplatzflächen sind durch Baumpflanzungen zu gliedern, wobei je fünf Stellplätze mindestens ein Baum zu pflanzen ist. Festgesetzte Bäume und Gehölze sind dauerhaft zu erhalten; Rodung oder übermäßiger Rückschnitt sind unzulässig. Bei Abgang hat ein gleichwertiger Ersatz zu erfolgen.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan "Friedebachareal, Neupotzer Straße" regelt, dass zusätzlich zu sonstigen Pflanzgeboten auf Grundstücken ab 250 m² je angefangene 400 m² Grundstücksfläche ein klein- bis mittelkroniger hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen ist. Bei Grundstücken kleiner als 250 m² sind mindestens zwei Großsträucher zu pflanzen. Es wird die Verwendung von standortgerechten, gebietsheimischen Arten des Herkunftsgebiets 6 (Oberrheingraben) empfohlen.
Satzung ansehen →Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Rülzheimer Straße 1" schreibt vor, dass der gewachsene Boden in den Grünflächen weitestgehend zu erhalten ist. Bei Baumaßnahmen ist der Oberboden abzutragen, zu lagern und wiederzuverwenden. Bodenverdichtungen in nicht zur Bebauung vorgesehenen Gebietsteilen sind zu vermeiden.
Satzung ansehen →Im Bebauungsplan "Friedebachareal, Neupotzer Straße" sind Flachdächer und flach geneigte Dächer (Dachneigung bis 3°) sowie Sattel- oder Walmdächer bis maximal 38° Dachneigung zulässig. Für öffentliche und private Grünflächen ist die Anwendung einer Pflanzliste mit standortgerechten, gebietsheimischen Arten verbindlich.
Satzung ansehen →Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wollherrareal und Teilfläche Sengel“ erwähnt, dass die festgesetzte Begrünung aller Dächer mit einer Neigung von weniger als 10° der Umsetzung des grünplanerischen Gestaltungskonzepts dient. Begrünte und/oder mit Photovoltaikanlagen versehene Flachdächer sind zulässig, um Carports gestalterisch unterzuordnen und einen positiven Effekt auf den Klimaschutz zu erzielen.
Satzung ansehen →Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wollherrareal und Teilfläche Sengel“ erwähnt, dass die festgesetzte Begrünung aller Dächer mit einer Neigung von weniger als 10° der Umsetzung des grünplanerischen Gestaltungskonzepts dient. Begrünte und/oder mit Photovoltaikanlagen versehene Flachdächer sind zulässig, um Carports gestalterisch unterzuordnen und einen positiven Effekt auf den Klimaschutz zu erzielen.
Satzung ansehen →Im Bebauungsplan "Friedebachareal, Neupotzer Straße" ist festgesetzt, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt bzw. über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, sofern keine wasserrechtlichen, wasserwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Die Einleitung in Versickerungsanlagen zur konzentrierten Versickerung (z.B. Sickerschacht, Versickerungszisterne, Rigolen) bedarf einer Erlaubnis.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan "24-Morgen, Neufassung" empfiehlt den Bauherren, die Entwässerungsplanung frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Germersheim abzustimmen. Grundsätzlich gelten die Prioritäten: Versickerung vor Rückhalt vor Ableitung. Private Versickerungsflächen sollen einen Mindestabstand von 6 m einhalten.
Satzung ansehen →Träger: ISB Investitions- und Strukturbank RP
Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung in RP.
Träger: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderprogramm zur Unterstützung des Baus und der Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz durch Darlehen und Zuschüsse.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com