43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wiesbaden, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Entsiegelungs-Festsetzungen Standard.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wiesbaden, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden schützt Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden, innerhalb des bebauten Innenbereichs. Ausgenommen sind in der Regel Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie und Speierling. Das Beseitigen, Beschädigen oder Verändern geschützter Bäume ist ohne Genehmigung verboten. Fällgenehmigungen können mit Ersatzpflanzungen oder einer Zahlung in einen Baumfonds verbunden sein, dessen Mittel zweckgebunden für die Erhaltung, Pflege und Ergänzung des Baumbestandes verwendet werden.
Satzung ansehen →Diese Satzung schreibt vor, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die Begrünung soll ziergärtnerisch erfolgen und in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher enthalten. Bauliche Anlagen in Vorgärten sind grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen können für notwendige Stellplätze oder bauliche Anlagen mit Flachdach zugelassen werden, wenn diese gärtnerisch angelegt werden.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen und Warenautomaten in verschiedenen Zonen des Stadtgebiets. Für die Zone B (Villenbereiche) ist das Ziel, die für Wiesbaden charakteristischen durchgrünten Villen- und Wohnhausviertel mit offener Bauweise in Maßstab und Gliederung zu erhalten.
Satzung ansehen →Dieses Förderprogramm unterstützt private Immobilieneigentümer, Vereine, Erbbauberechtigte, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften in Kostheim-Mitte bei Maßnahmen zur Klimaanpassung. Gefördert werden unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung und Begrünung von Innenhöfen sowie die Nutzung von Niederschlagswasser durch Zisternen. Ziel ist es, das kleinräumige Klima zu verbessern und grüne Oasen in dem dicht bebauten Quartier zu schaffen. Die Erstberatung erfolgt durch die Klimaschutzagentur Wiesbaden.
Zum Programm →Dieses Förderprogramm unterstützt private Immobilieneigentümer, Vereine, Erbbauberechtigte, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften in Kostheim-Mitte bei Maßnahmen zur Klimaanpassung. Gefördert werden unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung und Begrünung von Innenhöfen sowie die Nutzung von Niederschlagswasser durch Zisternen. Ziel ist es, das kleinräumige Klima zu verbessern und grüne Oasen in dem dicht bebauten Quartier zu schaffen. Die Erstberatung erfolgt durch die Klimaschutzagentur Wiesbaden.
Zum Programm →Dieses Förderprogramm unterstützt private Immobilieneigentümer, Vereine, Erbbauberechtigte, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften in Kostheim-Mitte bei Maßnahmen zur Klimaanpassung. Gefördert werden unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung und Begrünung von Innenhöfen sowie die Nutzung von Niederschlagswasser durch Zisternen. Ziel ist es, das kleinräumige Klima zu verbessern und grüne Oasen in dem dicht bebauten Quartier zu schaffen. Die Erstberatung erfolgt durch die Klimaschutzagentur Wiesbaden.
Zum Programm →Träger: Stadt Wiesbaden
Klimaschutzfonds-Zuschuss für Wärmepumpen-Installation und energetische Sanierung.
Wer ohne rechtliche Verpflichtung eine Baumpflanzung vornehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung erhalten. Gefördert wird die Pflanzung hochstämmiger Laubbäume.
Zum Programm →Dieses Programm, das auch mit Bundes- und Landesmitteln finanziert wird, richtet sich an private Hauseigentümer in der Innenstadt von Wiesbaden. Es unterstützt die nachhaltige, ökologische und gestalterische Aufwertung des Außenbereichs von Liegenschaften, um klimatische Verbesserungen zu erzielen. Dazu gehören die Entsiegelung befestigter Flächen, die Begrünung und Gestaltung von Innenhöfen und Fassaden. Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH bietet eine kostenlose Erstberatung an.
Zum Programm →Dieses Programm, das auch mit Bundes- und Landesmitteln finanziert wird, richtet sich an private Hauseigentümer in der Innenstadt von Wiesbaden. Es unterstützt die nachhaltige, ökologische und gestalterische Aufwertung des Außenbereichs von Liegenschaften, um klimatische Verbesserungen zu erzielen. Dazu gehören die Entsiegelung befestigter Flächen, die Begrünung und Gestaltung von Innenhöfen und Fassaden. Die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH bietet eine kostenlose Erstberatung an.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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