43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Offenbach am Main, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen mit Fokus auf Hitzevorsorge.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Offenbach am Main, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Laubbäume und Eiben mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm, mehrstämmige Laubbäume und Eiben, wenn die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet, sowie Nadelbäume (ausgenommen Eiben) mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm. Auch Laubgehölzbestände ab einer bewachsenen Fläche von 30 m² sind geschützt. Fällungen oder stärkere Rückschnitte sind genehmigungspflichtig und in der Regel außerhalb der Brutzeit (15. März bis 31. Juli) durchzuführen. Bei genehmigten Fällungen sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt seit dem 13. Juli 2022 den Umgang mit Regenwasser, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen anfällt. Bei Dächern und begrünten Tiefgaragen ab einer abflusswirksamen Fläche von 30 Quadratmetern muss das anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück oder in einer semizentralen Anlage bewirtschaftet werden. Vorrangig ist die Versickerung auf dem Grundstück zu prüfen.
Satzung ansehen →Die Satzung schreibt vor, dass Grundstücksfreiflächen im Geltungsbereich der Satzung im Sinne von § 8 Abs. 1 HBO zu begrünen und zu bepflanzen sind.
Satzung ansehen →Die Stadt Offenbach fördert mit dieser Richtlinie freiwillige Maßnahmen von privaten und gewerblichen Grundstückseigentümern zur Klimaanpassung. Dazu gehören Dach- und Fassadenbegrünungen, die zur Kühlung des Stadtklimas beitragen und Lebensräume schaffen.
Zum Programm →Die Stadt Offenbach fördert mit dieser Richtlinie freiwillige Maßnahmen von privaten und gewerblichen Grundstückseigentümern zur Klimaanpassung. Dazu gehören Dach- und Fassadenbegrünungen, die zur Kühlung des Stadtklimas beitragen und Lebensräume schaffen.
Zum Programm →Die Stadt Offenbach fördert die Voll- und Teilentsiegelung von vorher versiegelten Flächen, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu verbessern, Überschwemmungen vorzubeugen und das Stadtklima zu kühlen. Die entsiegelte Fläche muss mindestens 20 m² betragen und dauerhaft begrünt bleiben. Schottergärten sind nicht förderfähig.
Zum Programm →Der Verfügungsfonds unterstützt bürgerschaftliches Engagement und gemeinschaftliche Aktivitäten, darunter auch kleinere bauliche Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen in bestimmten Fördergebieten.
Zum Programm →Der Verfügungsfonds unterstützt bürgerschaftliches Engagement und gemeinschaftliche Aktivitäten, darunter auch kleinere bauliche Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen in bestimmten Fördergebieten.
Zum Programm →Die Stadt Offenbach unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Pflanzung neuer Bäume und der Erhaltung bestehender Altbäume auf privaten Grundstücken. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, der Luftqualität und der Biodiversität. Gefördert wird die Pflanzung von standortgerechten, einheimischen und klimaresistenten Laubbäumen oder Eiben mit einem Stammumfang von mindestens 18–20 cm in 1 m Höhe.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com