43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung, die am 2. April 2020 in Kraft trat, schützt Laubbäume ab einem Stammumfang von 90 cm und Waldkiefern ab 120 cm Stammumfang im bebauten Innenbereich. Auch mehrstämmige Laubbäume mit einer Stammumfangssumme von mindestens 120 cm und Baumgruppen ab 5 Bäumen mit Kronenschluss, bei denen mindestens ein Baum einen Stammumfang von 50 cm aufweist, sind geschützt. Bei unumgänglichen Baumfällungen ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Die hoheitliche Aufgabe des Schutzes der Grünbestände und der Vollzug der Satzung wurden auf die "Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR" (DLB AöR) übertragen.
Satzung ansehen →Die am 27. September 2023 beschlossene Vorgartensatzung gilt für Vorgärten in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten im gesamten Stadtgebiet, einschließlich Gravenbruch und Zeppelinheim. Sie schreibt vor, dass Vorgartenflächen zu begrünen und mit standortgerechten Gehölzen und Stauden zu bepflanzen sind. Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien, die eine natürliche Versickerung verhindern, sind nicht zulässig. Bei Vorgartenflächen ab 40 qm ist ein standortgerechter Laubbaum oder eine entsprechende Strauchgruppe zu pflanzen, wobei je weitere 60 qm ein weiterer Baum oder eine Strauchgruppe hinzukommt. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro erhoben werden.
Satzung ansehen →Diese Satzung, beschlossen am 29. März 2022, regelt die Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen im historischen "Alten Ort" von Neu-Isenburg. Sie erlaubt die Begrünung von Fassaden. Ziel ist es, die charakteristische, ortsbildprägende städtebauliche Eigenart des Alten Orts zu erhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden.
Satzung ansehen →Dieses Programm bezuschusst private und gewerbliche Bauvorhaben zur Aufwertung der Innenstadt. Es werden Maßnahmen zur Entsiegelung von Freiflächen und Höfen sowie zur Begrünung von Fassaden und Dächern gefördert. Das Programm wird aus dem Fördertopf "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" des Landes Hessen finanziert.
Zum Programm →Dieses Programm bezuschusst private und gewerbliche Bauvorhaben zur Aufwertung der Innenstadt. Es werden Maßnahmen zur Entsiegelung von Freiflächen und Höfen sowie zur Begrünung von Fassaden und Dächern gefördert. Das Programm wird aus dem Fördertopf "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" des Landes Hessen finanziert.
Zum Programm →Die Stadt Neu-Isenburg fördert bereits seit 2002 die Installation von Regenwasseranlagen oder geschlossenen Regenwasserbehältern (Zisternen). Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigte oder bevollmächtigte Personen. Der Zuschuss beträgt 50% der nachgewiesenen und geprüften Rechnungen.
Zum Programm →Die Stadt Neu-Isenburg fördert Maßnahmen zur Klimaanpassung, einschließlich der Entsiegelung von Flächen. Die neue Förderrichtlinie, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat, unterstützt private Eigentümer, Mieter und Vereine bei der Umsetzung nachhaltiger Projekte zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels.
Zum Programm →Die Stadt Neu-Isenburg fördert Maßnahmen zur Klimaanpassung, darunter die Begrünung von Dächern und Fassaden. Die überarbeitete Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2026 in Kraft und richtet sich gezielt an private Eigentümer, Mieter und Vereine. Anträge sind möglich, solange Haushaltsmittel (40.000 Euro pro Jahr bis 2028) zur Verfügung stehen.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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