43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Frankfurt am Main, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimabonus-Quoten und Gestaltungssatzung-Vorgaben werden in B-Plänen umgesetzt.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Frankfurt am Main, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung dient der Wahrung des stadtbildprägenden Gehölzbestandes, der Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes, der Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen sowie des Erholungswertes. Für jeden gefällten Baum ist eine Nachpflanzung erforderlich. Bei ungenehmigter Beseitigung geschützter Bäume können Geldbußen bis zu 100.000 verhängt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung trat am 10. Mai 2023 in Kraft und zielt darauf ab, eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung sicherzustellen, um das lokale Klima zu verbessern und die Biodiversität zu fördern. Sie gilt für alle Neu- und Umbauten von Grundstücken und Gebäuden. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 15.000 Euro drohen. Dächer mit einem Neigungswinkel von bis zu 20 sind vollständig zu begrünen, Fassadenflächen bis zu einer Höhe von 3 m zu mindestens 50 % flächig.
Satzung ansehen →Eine Online-Petition aus dem Jahr 2018 kritisiert, dass die Grünanlagensatzung die gewerbliche Ausübung von sportlichen und meditativen Aktivitäten in öffentlichen Grünanlagen verbietet.
Satzung ansehen →Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Regenwasserbewirtschaftung auf privaten Grundstücken, um das Stadtteilklima zu verbessern, die Ressource Wasser wirtschaftlich zu nutzen und die städtische Kanalisation zu entlasten. Das Regenwasser soll vor Ort verdunstet, versickert oder als Brauchwasser genutzt werden.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Frankfurt am Main / Energiereferat
Kombiniertes Förderprogramm für Begrünung (50% Zuschuss) und Solar (20%, bei Solar-Gründach 30%). Max 100.000€ pro Gebäude. Laufzeit bis mind. Ende 2026.
Der Klimabonus ist eine Erweiterung der Richtlinie "Frankfurt frischt auf" und fördert Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz. Ziel ist es, Anreize zur CO2-Einsparung zu schaffen und die Stadt an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften.
Zum Programm →Das Programm fördert Entsiegelungsmaßnahmen, um das Mikroklima zu kühlen und CO einzusparen. Es ist Teil der umfassenden Klimabonus-Förderung der Stadt Frankfurt am Main.
Zum Programm →Der Klimabonus fördert Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen als Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Fördergrundsätze zur Regenwasserbewirtschaftung unterstützen Maßnahmen auf privaten Grundstücken, um das Stadtteilklima zu verbessern, die Kanalisation zu entlasten und den Wasserhaushalt zu schonen.
Zum Programm →Träger: Stadt Frankfurt am Main
Bis zu 7.500 € Zuschuss für Wärmepumpen-Installation. Kombinierbar mit KfW 458.
Wenn eine Ersatzpflanzung für einen gefällten Baum aus objektiven Gründen nicht auf demselben Grundstück erfolgen kann, wird eine Ersatzzahlung geleistet, die über das Programm "Der geschenkte Baum" in eine neue Baumpflanzung investiert wird.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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