43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bad Sooden-Allendorf, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bad Sooden-Allendorf, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in der Stadt Bad Sooden-Allendorf, einschließlich Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Sie definiert Begriffe wie Abwasser und Abwasseranlagen und legt die Pflichten der Stadt zur Abwasserbeseitigung fest. Die Stadt Bad Sooden-Allendorf betreibt Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung. Die Satzung legt fest, dass die Stadt Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung bestimmt. Sie enthält Begriffsbestimmungen für Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) und Abwasseranlagen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Herstellung von Garagen, Stellplätzen und Abstellplätzen bei baulichen oder sonstigen Anlagen. Sie enthält auch Bestimmungen zur Begrünung von Stellplätzen. Die Satzung schreibt vor, dass bei der Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ausreichend Garagen oder Stellplätze herzustellen sind. Für je fünf Stellplätze ist ein standortgeeigneter Baum (Stammumfang mind. 10 cm) in einer unbefestigten Baumscheibe von ca. 2,00 qm zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
Satzung ansehen →Die Satzung legt Gestaltungsvorschriften für Bauwerke in den historischen Stadtkernen von Allendorf und Bad Sooden fest, um deren ortsbildprägenden Charakter zu schützen. Die Altstadtsatzung enthält detaillierte Vorgaben zur Bauweise, Dachlandschaft, Fassaden, Fenstern, Türen, Toren und Gebäudeeingängen. Ziel ist die Erhaltung der kleinteiligen Fachwerkstruktur und des historischen Stadtbildes.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Benutzung und den Schutz der Feldwege in Bad Sooden-Allendorf. Sie enthält Verbote und Einschränkungen, die die Beschädigung der Wege und die Beeinträchtigung der Entwässerung verhindern sollen. Die Satzung untersagt unter anderem das Ableiten von Flüssigkeiten oder Stoffen auf Feldwege, die die Entwässerung beeinträchtigen könnten, sowie das Lagern von Unkraut oder Reisig in Gräben.
Satzung ansehen →Das Programm fördert private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen in den Altstadtbereichen von Bad Sooden-Allendorf. Es dient der Attraktivitätssteigerung der Altstadtbereiche für Wohnen, Einzelhandel, Tourismus, Gastronomie, Kultur und Freizeit. Gefördert werden investive Maßnahmen, die der nachhaltigen baulich-gestalterischen und funktionalen Weiterentwicklung der Altstadtbereiche dienen. Dazu gehören Modernisierung und Instandsetzung an Gebäuden (Baujahr 1940 und älter) sowie die Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen. Explizit genannt werden auch die Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Bodenentsiegelung für Vegetations- und/oder Wasserflächen.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com