39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bockhorn relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Dieser Bebauungsplan enthält detaillierte Festsetzungen zur Begrünung, insbesondere zum Erhalt und zur Pflege von Bäumen, Sträuchern und Wallhecken auf privaten Grünflächen.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 (Grabstede) fest, dass Einfriedigungen ausschließlich aus lebenden Hecken bis zu einer Höhe von 0,80 m bestehen dürfen.
Satzung ansehen →Diese Satzung für Wochenendhäuser schreibt die Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen vor.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur baulichen Nutzung, die indirekt Auswirkungen auf die Begrünung haben können, auch wenn keine expliziten Begrünungspflichten genannt werden.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans I ("Prophetenhörn"), dass Einfriedigungen ausschließlich aus lebenden Hecken bis zu einer Höhe von 0,80 m bestehen müssen.
Satzung ansehen →Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bockhorn weist Grünflächen aus, die die von der planenden Stelle gewollten städtebaulichen Nutzungen enthalten. Eine explizite Satzung zur Nutzung oder Pflege dieser Grünflächen konnte nicht gefunden werden.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan schreibt eine gärtnerische Gestaltung der unbebauten Flächen vor und legt eine Mindestanzahl an Baumpflanzungen pro Grundstücksfläche fest.
Satzung ansehen →Die Satzung über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für das Gebiet der Gemeinde Bockhorn regelt die Beseitigung von Schmutzwasser. Unzulässig ist insbesondere die Einleitung von Grund-, Drainage- und Kühlwasser sowie von Niederschlagswasser. Der Verband kann im Einzelfall die Einleitung von Niederschlagswasser gestatten. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung regelt die Gebühren für die Einleitung von Abwasser. Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu privaten Grünflächen im Zusammenhang mit Zufahrten und Stellplätzen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Bockhorn verfügt über eine kommunale Baumschutzsatzung, die den Schutz von Bäumen regelt. Für Fällungen oder größere Rückschnitte ist eine Genehmigung der Gemeinde notwendig. Die genauen Schutzbestimmungen (z.B. geschützte Baumarten, Stammumfang) sind der Satzung selbst zu entnehmen, die auf der Website nicht direkt verlinkt, aber referenziert wird. In Bebauungsplänen können zudem Festsetzungen zum Erhalt und Schutz von Bäumen getroffen werden.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält Regelungen zu Nebenanlagen und Gartenhäusern, die indirekt die Freiflächengestaltung beeinflussen können.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan regelt Einzelbaumpflanzungen und schränkt Anpflanzungen in Sichtdreiecken ein.
Satzung ansehen →Diese Satzung schreibt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3 (Osterforde) vor, dass Einfriedigungen ausschließlich als lebende Hecken bis zu einer Höhe von 0,80 m auszuführen sind.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält Änderungen, die Baumreduzierungen in öffentlichen Flächen vorsehen und den Freiflächengestaltungsplan ersetzen.
Satzung ansehen →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com