39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bramsche, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bramsche, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Stadt Bramsche erhebt Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser, das in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation eingeleitet wird. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück bezüglich des Niederschlagswassers an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, sofern diese betriebsbereit vorhanden ist. Die Gebührenberechnung erfolgt nach der gewichteten bebauten und befestigten Grundstücksfläche. Begrünte Dächer und Rasengittersteine werden bei der Gewichtung mit einem Faktor von 20% berücksichtigt, was eine Begünstigung für Versickerungsmaßnahmen darstellt.
Satzung ansehen →Die Baumschutzsatzung der Stadt Bramsche, rechtsgültig ab dem 24.05.1984, dient dem Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet. Sie regelt die Notwendigkeit einer Genehmigung für Fällungen oder größere Rückschnitte von Bäumen, die unter kommunalem Schutz stehen. Voraussetzungen für eine Genehmigung können sein, dass der Baum krank ist, seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren hat, die Erhaltung einen unzumutbaren Aufwand darstellt oder Gefahren für Personen oder Sachwerte ausgehen.
Satzung ansehen →Diese Verordnung enthält Regelungen zum Schutz öffentlicher Anlagen, einschließlich Park- und Grünanlagen. Es ist beispielsweise verboten, außerhalb der dafür vorgesehenen Straßen, Wege und Plätze Fahrzeuge in öffentlichen Anlagen zu benutzen oder abzustellen. Die Stadt Bramsche ist auch für die Grünflächenunterhaltung zuständig, wozu Beetpflege, Rasenschnitt, Heckenschnitt, Laubentsorgung und Baumpflege städtischer Bäume gehören.
Satzung ansehen →In Bebauungsplänen der Stadt Bramsche sind örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung enthalten, die ökologische und klimatische Belange berücksichtigen. Beispielsweise wird im Bebauungsplan Nr. 25 "Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals" eine zusätzliche Begrünung des Mischgebiets gefordert und die Anlage von flächigen Stein-, Schotter- oder Kiesbeeten und/oder Folienabdeckungen (sogenannte "Schottergärten") mit Ausnahme von Erschließungsflächen/Stellplätzen untersagt. Für bestimmte Sondergebiete wird auch ein Gründach (Grasdach, Sukkulentenbegrünung oder vergleichbare Begrünung) für Hauptgebäude vorgeschrieben.
Satzung ansehen →Die Stadt Bramsche erhebt Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser, das in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation eingeleitet wird. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück bezüglich des Niederschlagswassers an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, sofern diese betriebsbereit vorhanden ist. Die Gebührenberechnung erfolgt nach der gewichteten bebauten und befestigten Grundstücksfläche. Begrünte Dächer und Rasengittersteine werden bei der Gewichtung mit einem Faktor von 20% berücksichtigt, was eine Begünstigung für Versickerungsmaßnahmen darstellt.
Satzung ansehen →Die Stadt Bramsche fördert den Einsatz von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonsolarmodule/Balkonkraftwerke) mit einem Zuschuss von maximal 250 Euro pro Haushalt. Ziel ist es, einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Antragsberechtigt sind Haushalte in Bramsche, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe/Grundsicherung beziehen. Die Förderung endet, sobald die Mittel ausgezahlt wurden.
Zum Programm →Anlässlich des 925-jährigen Jubiläums der Stadt Bramsche im Jahr 2022 wurde beschlossen, 925 Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen. Das Projekt zielt darauf ab, die Stadt grüner zu machen, aktiv etwas für den Klima- und Umweltschutz zu tun und das Stadtbild zu verschönern. Es werden ausschließlich klimaresistente Baumarten, sogenannte "Zukunftsbäume", gepflanzt. Es gab auch eine Aktion, bei der 925 Bäume an Bramscher Bürger verschenkt wurden.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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