39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Buchholz zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Buchholz relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Laubbäume (inkl. Walnuss und Esskastanie) mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 120 cm Höhe), Nadelbäume mit mehr als 150 cm Stammumfang (gemessen in 120 cm Höhe), die sich durch Solitärcharakter und landschaftsbildprägende Bedeutung auszeichnen, sowie Hecken in freier Landschaft von mehr als 10 m Länge. Verboten ist das Entfernen, Zerstören, Schädigung oder wesentliche Verändern der Gestalt geschützter Bäume und Hecken. Die Satzung enthält auch Regelungen zu Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen bei Fällungen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, wozu auch Grünanlagen gehören. Die Stadt Buchholz verfügt über verschiedene Grünflächen wie den Rathauspark mit Spiel- und Fitnessplatz sowie den Stadtwald. Der Kommunalbetrieb ist für die Pflege der Grünflächen zuständig.
Satzung ansehen →Die Stadt Buchholz erhebt Regenwassergebühren basierend auf der an den Regenwasserkanal angeschlossenen überbauten und befestigten Fläche. Je vollendete 10 m² angeschlossene Fläche gilt als eine Berechnungseinheit. Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage, einschließlich des Sammelns, Fortleitens, Behandelns, Einleitens, Versickerns, Verregnens und Verrieselns von Abwasser. Für den Anschluss an die öffentliche Schmutz- und Regenwasserkanalisation ist eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm "Stadtklima Buchholz" unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei privaten Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Wohngebäude und Mobilität. Es werden unter anderem Photovoltaik-Gründach-Kombinationen und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe gefördert. Die Haushaltsmittel für das laufende Jahr sind jedoch bereits ausgeschöpft, eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Eine erneute Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich Anfang 2027 bestehen.
Zum Programm →Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag zur Initiierung eines Programms "Abpflastern" gestellt, um die Entsiegelung privater und öffentlicher Flächen zu fördern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Rahmenbedingungen für ein solches Programm zu prüfen und umzusetzen. Die Stadt Buchholz führt zudem das Projekt "ANK-DAS-A.1: Erstellung eines Konzeptes zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz" durch, welches auch natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Entsiegelung von Flächen umfasst.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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