39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Drochtersen zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Drochtersen relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis). Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Satzung ansehen →Stellplätze, Freisitze und ähnliches sollen mit einer wasserdurchlässigen, begrünbaren und belüftbaren Oberfläche versehen werden. Es ist eine mindestens zweireihige, in der Höhe gestaffelte Bepflanzung aus Bäumen, Sträuchern und Unterpflanzungen anzulegen und zu unterhalten. Bäume sind in einem gegenseitigen Abstand von maximal 8,0 m anzupflanzen. Geringere Dachneigungen oder Flachdächer sind nur zulässig über Gebäuden, deren kleinste Seitenlänge mehr als 25 m beträgt sowie über untergeordneten Gebäudeteilen und bei begrünten Dächern.
Satzung ansehen →Innerhalb der Straßenbegrenzungslinien sind mindestens 45 standortheimische Laubbäume in einer offenen Vegetationsfläche von mindestens 5 qm Größe zu pflanzen. Es sind Flächen zur Bepflanzung eines Grabenrandbereichs vorgesehen.
Satzung ansehen →Auf mindestens 50 % der Grünfläche sind standortgerechte Gehölze zu pflegen und zu erhalten. Bei Verlust müssen diese gemäß Pflanzenliste A neu gepflanzt werden. Düngemittel oder Pestizide dürfen auf der gesamten Fläche nicht ausgebracht werden. Es sind Flächen für die zentrale Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (Regenwasserrückhaltebecken) vorgesehen.
Satzung ansehen →Für die Beseitigung bestimmter Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Genehmigung erforderlich. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind genehmigungsfrei. Bei genehmigungspflichtigen Eingriffen sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen, deren Stammumfang mindestens 12-14 cm betragen muss. Hecken sind im gleichen Umfang neu anzulegen. Die Kosten für die Bearbeitung einer Genehmigung liegen zwischen 50 € und 100 €.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan beinhaltet die Planung des Entwässerungsnetzes sowie die geforderte Rückhaltung und Drosselung des Regenwassers vor der Einleitung in ein vorhandenes Kanalsystem. Das anfallende Niederschlagswasser wird in einem offenen Erdbecken gesammelt und gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund des hohen Wasserstands nicht möglich.
Satzung ansehen →Eine private Grünfläche dient als Räumstreifen und ist von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten, jedoch mit einer geschlossenen Vegetationsdecke auszuführen. Auf einer anderen privaten Grünfläche ist ein vorhandener Lärmschutzwall zu erhalten, gärtnerisch anzulegen und zu gestalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 10-14 cm aufweisen. Obstbäume sind als Hochstamm mit einer Stammhöhe von mindestens 1,80 m und einem Stammumfang von mindestens 7-10 cm zu setzen.
Satzung ansehen →Am Asseler Schleusenfleth muss ein 1,0 m breiter öffentlicher Grünstreifen mit einer geschlossenen Vegetationsdecke versehen werden. Zwischen bestimmten Flurstücken ist am Asseler Schleusenfleth eine öffentliche Grünfläche mit Fußweg von 10,0 m Breite zu entwickeln, davon maximal 6,0 m mit geschlossener Vegetationsdecke befahrbar zur Gewässerunterhaltung und mindestens 4,0 m mit Bepflanzung aus heimischen Laubgehölzen. Eine private Grün- und Bepflanzungsfläche am Asseler Schleusenfleth ist ebenfalls gegliedert.
Satzung ansehen →Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis). Die Zuständigkeit liegt bei Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Drochtersen fördert im Rahmen der Städtebauförderung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Drochtersen – Ortskern“. Dies umfasst auch die Gestaltung der Fassade und der Außenbereiche, wie z.B. barrierefreie Zugänge, Entsiegelungen und Begrünung. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) und des Baugesetzbuches (BauGB).
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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