43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Ebsdorfergrund zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ebsdorfergrund relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Gemeinde Ebsdorfergrund informiert über das gesetzliche Verbot von Baum- und Heckenschnitt während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. September) gemäß 39 Bundesnaturschutzgesetz, um den Schutz von Wildtieren und deren Brut- und Nistplätzen zu gewährleisten.
Satzung ansehen →Erwähnt die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen und die Zulässigkeit von Grundstückseinfriedungen als Hecken aus heimischen Laubgehölzen.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt die Anzahl und Beschaffenheit von notwendigen Stellplätzen. Sie enthält auch Regelungen zur Ablösung von Stellplätzen, wobei der zu zahlende Geldbetrag für einen KFZ-Stellplatz 7.500 EUR beträgt. Für die Ablösung anderer Stellplätze werden 400 Euro pro Quadratmeter ersparter Herstellungsfläche erhoben. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablösebeträge ist nicht ersichtlich.
Satzung ansehen →Enthält Festsetzungen zur Begrünung von Einfriedungen und indirekte Festsetzungen zur Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen bei Flachdächern (anstelle einer Dachbegrünung) sowie eine ausdrückliche Empfehlung für Solar- und Photovoltaikanlagen bei anderen Dachformen.
Satzung ansehen →Festsetzung, dass 100 % der nicht von baulichen Anlagen überdeckten Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen sind. Diese Flächen sind zu mindestens 30 % mit Baum- und Strauchpflanzungen zu bepflanzen. Pro 150 qm Grundstücksfreifläche ist mindestens ein einheimischer Laub- oder Obstbaum zu pflanzen.
Satzung ansehen →Seit dem 1. Januar 2013 erhebt die Gemeinde Ebsdorfergrund eine gesplittete Abwassergebühr, die eine separate Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung umfasst. Die Höhe richtet sich nach der Größe und Art der versiegelten Flächen. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der bebauten und künstlich befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser abfließt, unverzüglich mitzuteilen. In Bebauungsplänen wird zudem die Sammlung und Verwertung von Niederschlagswasser nicht begrünter Dachflächen sowie die wasserdurchlässige Befestigung von Hof- und Stellplatzflächen gefordert.
Satzung ansehen →Das Programm zielt darauf ab, Anreize für die Entsiegelung privater Flächen zu schaffen und über entsprechende Maßnahmen zu informieren. Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt 10.000 Euro für das Gesamtprogramm vorgesehen.
Zum Programm →Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, ein Förderprogramm aufzulegen, das Maßnahmen zur Entsiegelung privater Flächen und zur Schaffung von Dachbegrünungen unterstützt. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 10.000 Euro vorgesehen. Zudem soll breit über die Möglichkeiten der Entsiegelung, begrünte Gestaltungen und Maßnahmen zur Regenwassersammlung/-versickerung informiert werden.
Zum Programm →Das Förderprogramm zur Entsiegelung privater Flächen soll auch Maßnahmen zur Sammlung und Versickerung von Wasser auf dem eigenen Grundstück unterstützen und darüber informieren. In Bebauungsplänen wird zudem die Errichtung von Zisternen mit einem bestimmten Fassungsvermögen gefordert. Für das Gesamtprogramm sind 10.000 Euro vorgesehen.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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