44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Freiburg im Breisgau, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Solar-Festsetzungen Standard, sehr hohe ökologische Anforderungen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Freiburg im Breisgau, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in Freiburg, einschließlich des Sammelns, Fortleitens, Behandelns und Einleitens von Abwasser. Sie legt fest, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Die Pflicht zur Beseitigung von Niederschlagswasser entfällt jedoch, wenn dieses dezentral und schadlos versickert oder ortsnah in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird. Die Stadt erhebt eine getrennte Abwassergebühr, die sich aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren zusammensetzt. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der versiegelten und angeschlossenen Fläche, wobei Gründächer mit extensiver Begrünung (Schichtstärke 8 cm) einen Faktor von 0,5 und intensive Begrünung (Schichthöhe > 30 cm) einen Faktor von 0,0 haben, was eine Reduzierung der Gebühren bedeutet.
Satzung ansehen →Die Satzung dient der Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet Freiburg. Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume (ausgenommen Obstbäume) ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe. Bei langsam wachsenden Baumarten wie Eiben oder Buchsbaum gilt ein Stammumfang von 40 cm. Auch Kirsch- und Nussbäume sind geschützt. Das Fällen, Abschneiden, Entwurzeln oder andere Eingriffe, die zum Absterben oder einer wesentlichen Veränderung des Baumes führen können, sind verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Freiburg
Zuschüsse für energetische Sanierung privater Wohngebäude. 3 Bausteine: Gebäudehülle, Heizung, Stromerzeugung erneuerbar. Kombinierbar mit KfW/BAFA.
Zum Programm →Träger: Stadt Freiburg
60% Zuschuss für Dach-/Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Regenwasserrückhalt. Module: extensiv, intensiv, Solar-Gründach, Biodiversitätsgründach, Retentionsgründach. Neue Förderrichtlinie seit Nov 2025.
Das Programm unterstützt Bürger, Unternehmen und Institutionen bei der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung von Flächen. Ziele sind die Anpassung an den Klimawandel (Reduzierung von Hitzeinseln), die Förderung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Regenwasserrückhaltung und die Entlastung der Kanalisation bei Starkregen. Es gibt eine kostenlose Erstberatung.
Zum Programm →Das Programm unterstützt Bürger, Unternehmen und Institutionen bei der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung von Flächen. Ziele sind die Anpassung an den Klimawandel (Reduzierung von Hitzeinseln), die Förderung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Regenwasserrückhaltung und die Entlastung der Kanalisation bei Starkregen. Es gibt eine kostenlose Erstberatung.
Zum Programm →Das Programm unterstützt Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, wie die Anlage von Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systemen und den Einbau von Zisternen. Ziel ist es, die Versickerung und Speicherung von Wasser von Dach- und Grundstücksflächen zu fördern und die Abkopplung von der Kanalisation zu unterstützen.
Zum Programm →Das Programm fördert die Entsiegelung von Flächen und die anschließende Begrünung, um dem Stadtklimaeffekt entgegenzuwirken, die Regenwasserrückhaltung zu verbessern und die Biodiversität zu fördern. Es ist Teil der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Freiburg.
Zum Programm →Träger: Stadt Freiburg
Förderung gemeinschaftlicher Klimaschutzmaßnahmen im Freiburger Norden (Brühl, Herdern, Hochdorf, Zähringen). Bis 5.000 EUR pro Antrag, Gesamtbudget 50.000 EUR.
Das Programm unterstützt Bürger, Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung freiwilliger Artenschutzmaßnahmen auf privaten Flächen. Dazu gehören die Anlage von artenreichen Wiesen und Säumen, die Pflanzung von standortgerechten, heimischen Gehölzen, Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, Nistmöglichkeiten für Wildbienen, die Anlage von Steinhaufen und Trockenmauern mit Sandlinsen sowie die Anlage von Gewässern und Feuchtbiotopen. Eine kostenlose Beratung ist inbegriffen.
Zum Programm →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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