44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Stuttgart, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden generell Dach- und/oder Fassadenbegrünungen gefordert. Frei-/Grünflächen und Baumstandorte werden festgesetzt.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Stuttgart, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
CO₂-Neutralität bis 2035 als Stadtziel.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Schottergärten in Vorgärten verboten, Begrünungspflicht für nicht überbaute Grundstücksflächen, Festsetzungen zu Dachbegrünung in neueren B-Plänen.
Satzung ansehen →Die Baumschutzsatzung dient dem Erhalt des Baumbestands im Stadtgebiet zur Bewahrung des Stadtklimas, zur Verbesserung der Luftqualität, als Lebensraum für Tiere sowie aus ästhetischen Gründen. Bei genehmigten Fällungen ist häufig eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Die Satzung wurde im Dezember 2013 novelliert. Es gab Bestrebungen, den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Benutzung aller öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Stuttgart, einschließlich Grünanlagen, Spielplätzen, Bolzplätzen, Trendspielanlagen und Grillplätzen. Sie dienen der Gesundheit, Erholung und Freizeitgestaltung der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Benutzung muss schonend erfolgen, um Anpflanzungen und Einrichtungen nicht zu beschädigen. Die Satzung trat am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und löste frühere Benutzungsordnungen ab.
Satzung ansehen →Das Projekt "Regenwasserbänke" installiert innovative Bänke, die Regenwasser von Dächern speichern und zur Bewässerung des öffentlichen Grüns nutzen. Dies trägt zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und zum Schwammstadt-Konzept bei. Es werden auch Workshops für Schulen und Kitas angeboten, um das Bewusstsein für Regenwassermanagement zu stärken.
Zum Programm →Das Grünprogramm fördert die Entsiegelung von Höfen und die Anlage von artenreichen Blühflächen, um die Klimaanpassung in der Stadt zu unterstützen.
Zum Programm →Das Stuttgarter Grünprogramm fördert Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Dazu gehören Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Freiflächenentsiegelung und die Anlage artenreicher Blühflächen. Ziel ist es, innerstädtisch verdichtete Räume ökologisch aufzuwerten, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen, Wärme in den Sommermonaten zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Der Antrag muss vor Ausführung der Maßnahme gestellt werden.
Zum Programm →Träger: Stadt Stuttgart
Stuttgarter Energiesparprogramm fördert Wärmepumpen-Installation mit bis zu 4.000 €. Kombinierbar mit Bund.
Träger: kommune
Förderung energetischer Sanierungen — Komplettsanierung KfW55 bis 25% (max 37.500€). Einzelmaßnahmen Fenster/Fassade/Dach. Erstberatung beim EBZ Pflicht.
Träger: kommune
PV-Begleitmaßnahmen. Dach 300€/kWp, Fassade/Gründach 400€/kWp. Speicher 300€/kWh, max 20.000€.
Träger: kommune
Klimafreundliche Wärmeerzeugung. Wärmepumpen 300€ pro kW. Auch Solarthermie/Geothermie/Wärmenetz.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com