44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Mannheim, Universitätsstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungssatzung erweitert seit 2018 — Pflicht zur Dach-/Stellplatz-/Flächenbegrünung in Hitzeinseln.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Mannheim, Universitätsstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt die Ablösung der Stellplatzpflicht gemäß § 37 der Landesbauordnung. Bei Bauvorhaben mit Fassaden- oder Dachbegrünung oder einer Begrünung von Entsiegelungsflächen im Geltungsbereich der Begrünungssatzung (sofern keine Verpflichtung durch die Begrünungssatzung besteht und keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erfolgt) ermäßigt sich der Ablösebetrag.
Satzung ansehen →Die Baumschutzsatzung dient der Bestandserhaltung der Bäume zur Verbesserung des Stadtklimas, der Sicherung von Lebensstätten für Tiere und Pflanzen, der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Sicherung der Naherholung. Es ist verboten, geschützte Bäume ohne Erlaubnis der Stadt Mannheim zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle Alternativen geprüft wurden und eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Satzung erfolgt.
Satzung ansehen →Die Satzung dient baugestalterischen Zwecken und der Verbesserung des Stadtklimas sowie der Klimafolgenanpassung. Sie verpflichtet zur Begrünung von Flachdächern, flachgeneigten Dächern und Decken von Gebäuden, wenn ihre Fläche jeweils größer als 10 m² und nicht mehr als 20° geneigt ist. Die Begrünung muss mindestens als extensive Dachbegrünung mit standortangepassten Sedum- oder Moos-Sedum-Mischungen erfolgen und dauerhaft unterhalten werden. Auch unbebaute Flächen bebauter Grundstücke müssen als Grünfläche gärtnerisch angelegt und dauerhaft unterhalten werden. Der Geltungsbereich umfasst die Innenstadt und angrenzende Bereiche der Stadtteile Jungbusch, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost, Schwetzingerstadt-Oststadt und Lindenhof.
Satzung ansehen →Träger: Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
Förderung von Dachbegrünung (max 16.000 EUR, 20 EUR/m² bis 200m²), Fassadenbegrünung (max 25.000 EUR, 25-50% je Klimabelastung), Entsiegelung+Begrünung (max 11.000 EUR, 50 EUR/m² bis 100m²). Stadtklimatisch belastete Gebiete bevorzugt. Entsiegelung stadtweit.
Das Förderprogramm der Stadt Mannheim, umgesetzt durch die Klimaschutzagentur Mannheim, zielt darauf ab, den Anteil des Grüns in der Stadt zu erhöhen und das Stadtklima zu verbessern. Es fördert Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und entsiegelten Flächen, insbesondere in der Innenstadt und angrenzenden Stadtteilen, die durch dichte Bebauung und hohe Temperaturen belastet sind. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten.
Zum Programm →Das Förderprogramm der Stadt Mannheim, umgesetzt durch die Klimaschutzagentur Mannheim, zielt darauf ab, den Anteil des Grüns in der Stadt zu erhöhen und das Stadtklima zu verbessern. Es fördert Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und entsiegelten Flächen, insbesondere in der Innenstadt und angrenzenden Stadtteilen, die durch dichte Bebauung und hohe Temperaturen belastet sind. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten.
Zum Programm →Träger: Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
Förderung baulicher Wärmeschutz (Dach, Fassade, Fenster). EFH/ZFH max 7.500 EUR (10.000 EUR inkl. Boni), MFH ab 3 WE max 15.000 EUR. Kombination mit BEG Pflicht. Einkommensbonus +5%. Finanzierungsbonus 1.000 EUR bei Kredit.
Das Programm fördert den Rückbau versiegelter Flächen (Pflaster, Beton, Asphalt) und deren dauerhafte Begrünung mit Anschluss an den natürlichen Boden, um die Regenwasserverdunstung zu verbessern und die Wärmebelastung zu reduzieren.
Zum Programm →Träger: Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
Zuschuss bei Heizungstausch (fossil→erneuerbar). EFH/ZFH max 4.000 EUR, MFH max 5.000 EUR. BEG-Kombination Pflicht. Wärmepumpe nur außerhalb Fernwärmegebiet. Fernwärme-Ausbaubonus 2.975 EUR (Preiszone B). Finanzierungsbonus 500 EUR bei Kredit.
Träger: Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
PV-Förderung: MFH Vollbelegung/20kWp: 120 EUR/kWp (max 2.400 EUR). Denkmal: 300 EUR/kWp (max 4.500 EUR). Vereine 30kWp: 140 EUR/kWp. Ab 2026 EFH nur noch bei Gründach oder Denkmal. Fassaden-PV und Solarzäune förderfähig. Balkon-Solar: Mieter 50% max 350 EUR, Eigentümer 20% max 150 EUR, einkommensschwach 80% max 500 EUR.
Träger: Stadt Mannheim
Klimaschutz-Zuschuss für Wärmepumpen-Installation.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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