44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Karlsruhe, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
B-Plan-Begrünungs-/Entsiegelungs-Festsetzungen, Klimaanpassungs-Maßnahmen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Karlsruhe, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe regelt den Schutz von Bäumen, um deren Funktionen für das Stadtbild, das Stadtklima und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Geschützt sind in der Regel alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr (gemessen in einem Meter Höhe), mehrstämmige Bäume mit einer Stammumfangssumme von 120 Zentimetern und Obstbäume ab 150 Zentimetern Stammumfang. Eiben, Buchsbäume und Stechpalmen sind bereits ab 40 Zentimetern Umfang geschützt. Die Satzung legt fest, welche Maßnahmen verboten oder zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis oder Befreiung erteilt werden kann. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Der KlimaBonus Karlsruhe ist Teil des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt und soll Investitionen in Energieeinsparung und Gebäudesanierung anstoßen, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Gefördert werden unter anderem die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken, obersten Geschossdecken und Dachflächen, der Austausch von Fenstern oder Außentüren sowie die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Es gibt auch einen Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde (Ausnahme: Photovoltaik-Anlagen, hier können auch Mieter antragsberechtigt sein und das Alter des Gebäudes spielt keine Rolle). Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Das Programm wird derzeit überarbeitet und soll 2027 mit Änderungen starten.
Zum Programm →Träger: Stadt Karlsruhe – Gartenbauamt
Förderung erstmaliger Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen. Max 30 EUR/m², max 5.000 EUR pro Maßnahme.
Die Stadt Karlsruhe unterstützt mit diesem Förderprogramm Bürgerinnen und Bürger bei der Begrünung von Dächern, Fassaden und privaten Freiflächen. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung von Freiflächen mit anschließender Bepflanzung, der Umbau von Schottergärten in blühende Gärten sowie die Begrünung von Fassaden und Dächern. Das Programm umfasst auch kostenlose Beratungen durch das Gartenbauamt. Die Fördersätze sind pauschaliert und umfassen beispielsweise 30 Euro/Quadratmeter für extensive Dachbegrünung und 45 Euro/Quadratmeter für intensive Dachbegrünung. Für Baumpflanzungen als Hochstamm werden 250 Euro/Pflanze gewährt. Entsiegelungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung gefördert. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und mit dem Gartenbauamt abgestimmt werden.
Zum Programm →Träger: Stadt Karlsruhe
Klimabonus für Wärmepumpen-Installation und energetische Sanierungsmaßnahmen.
Träger: Stadt Karlsruhe
Zuschuss für private PV-Anlagen: 250 EUR/kWp, max 2.500 EUR. Nur bei freiwilliger Installation (keine Pflicht-PV). 2025-Mittel ausgeschöpft.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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