44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Ettlingen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ettlingen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →In Ettlingen wird eine gesplittete Abwassergebühr erhoben, die eine Niederschlagswassergebühr basierend auf befestigten und abflusswirksamen Flächen umfasst. Dies schafft Anreize für Abkoppelungs- und Entsiegelungsmaßnahmen. Flächen, von denen Niederschlagswasser in Zisternen (mind. 2 m³ mit Notüberlauf) oder Versickerungsmulden gesammelt wird, können ganz oder teilweise von der Gebühr befreit werden. Zisternen ohne Notüberlauf an die Kanalisation führen zur vollständigen Gebührenbefreiung der angeschlossenen Fläche.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Gestaltung der historischen Altstadt von Ettlingen, um eine hohe bauliche Qualität und harmonische Einfügung zu sichern. Sie schreibt die Begrünung von Vorgartenbereichen zu mindestens zwei Dritteln vor und eine Baumpflanzpflicht von einem standortgerechten Laub- oder Obstbaum pro angefangener 150 m² überbauter Grundstücksfläche mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm. Die 1. Änderung vom 27.04.2022 enthält ergänzende Regelungen zu Photovoltaik-Anlagen.
Satzung ansehen →Die Stadt Ettlingen hat keine explizite Baumschutzsatzung. Der Baumschutz auf privaten Grundstücken richtet sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 39 Abs. 5 zum Schutz brütender Vögel und geschützter Arten. Für das Fällen von Bäumen ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich, es sei denn, es handelt sich um geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, wofür eine Befreiung beantragt werden muss.
Satzung ansehen →Die Stadt Ettlingen gewährt Zuschüsse für Entsiegelungs- und Dachbegrünungsmaßnahmen, um das städtische Kanalnetz zu entlasten und den Umwelt- und Naturschutz zu unterstützen. Gefördert werden Entsiegelungen und Dachbegrünungen von genehmigten bzw. zulässigerweise errichteten Flächen und Gebäuden auf Ettlinger Gemarkung. Die Mindestgröße für Dachbegrünungsmaßnahmen beträgt 15 m² mit einer Substratdicke von mindestens 10 cm und einer artenreichen Pflanzengemeinschaft. Bezuschusst werden Abbruch- und Deponiekosten, Bauleistungen und Materialkosten. Neubaumaßnahmen und Maßnahmen, für die bereits Fördermittel aus anderen öffentlichen Programmen in Anspruch genommen werden, sind nicht förderfähig.
Zum Programm →Die Stadt Ettlingen gewährt Zuschüsse für Entsiegelungs- und Dachbegrünungsmaßnahmen, um das städtische Kanalnetz zu entlasten und den Umwelt- und Naturschutz zu unterstützen. Gefördert werden Entsiegelungen und Dachbegrünungen von genehmigten bzw. zulässigerweise errichteten Flächen und Gebäuden auf Ettlinger Gemarkung. Die Mindestgröße der Entsiegelungsfläche beträgt 15 m² und muss anschließend begrünt oder durch einen wasserdurchlässigen Belag ersetzt werden. Bezuschusst werden Abbruch- und Deponiekosten, Bauleistungen und Materialkosten. Neubaumaßnahmen und Maßnahmen, für die bereits Fördermittel aus anderen öffentlichen Programmen in Anspruch genommen werden, sind nicht förderfähig.
Zum Programm →Die Stadt Ettlingen fördert den Bau von Regenwasserrückhalteanlagen (Zisternen) als freiwillige Maßnahme. Ziel ist es, ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Regenwasser zu schaffen, um die Kanalisation und Kläranlage zu entlasten, zur Grundwasserneubildung beizutragen und Trinkwasser einzusparen. Gefördert wird der Bau von Zisternen mit einer Speicherkapazität von mindestens 3 cbm, die mit einer integrierten Ablauf-Drosseleinrichtung ausgestattet sind. Auch die Umrüstung bestehender Öltanks oder Klärgruben ist förderfähig.
Zum Programm →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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