41 geschützte Arten in Saarland. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Freisen zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kleinstes Flächen-Bundesland. Strukturwandel-Region mit hohem Bedarf an Klimaresilienz im urbanen Raum.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Saarland und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Freisen relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage. Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt auf Grundlage der bebauten, überbauten oder befestigten abflusswirksamen Fläche eines Grundstücks. Die Gemeinde Freisen betreibt die unschädliche Beseitigung von Abwässern als öffentliche Aufgabe. Die Gebühr für Schmutzwasser bemisst sich nach der in die öffentliche Abwasseranlage gelangenden Wassermenge. Für Niederschlagswasser wird eine separate Gebühr erhoben, die sich nach der abflusswirksamen Fläche des Grundstücks richtet.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde Freisen für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Gemeinde Freisen betreibt die Abwasserbeseitigung als öffentliche Aufgabe. Die Satzung enthält Bestimmungen zum Anschluss- und Benutzungsrecht, Einschränkungen, Anschlusspflicht, Benutzungspflicht, Befreiungen, Grundstückskläreinrichtungen, Anmeldung und Genehmigung, Art der Anschlüsse, Ausführung und Unterhaltung der Anschlüsse, Betriebsstörungen, Sicherung gegen Rückstau sowie Auskunfts- und Meldepflichten. Sie erwähnt auch, dass unbelastetes Niederschlagswasser dezentral vor Ort über die belebte Bodenzone zu versickern oder gedrosselt in den Vorfluter einzuleiten ist.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan fordert die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Gewerbegebiet. Alle nicht überbauten Flächen, die nicht für Zufahrten, Umfahrten, Stellplätze oder Nebenanlagen benötigt werden, sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan enthält Vorgaben zur Entwässerung im Trennsystem und zur dezentralen Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser. Er weist auch auf die Notwendigkeit hin, Überflutungen im Zusammenhang mit der Begrünung und Gestaltung der Grundstücke zu berücksichtigen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Freisen fördert bauliche und technische Maßnahmen wie Flächen- und Muldenversickerung, um versiegelte Flächen zu entsiegeln und die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu ermöglichen.
Zum Programm →Träger: Saarländische Investitionskreditbank
Zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Sanierung und Mobilität.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des BKM bietet Zuschüsse zur Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen im Saarland. Zielgruppen sind vielfältig, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Das Programm unterstützt die Erhaltung kulturellen Erbes und ist aktiv, Anträge sind fristgerecht einzureichen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com