43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Gudensberg, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Gudensberg, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in Gudensberg. Sie definiert Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Abwasseranlagen. Die Abwassergebühr ist in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebaute und künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt.
Satzung ansehen →Die Satzung legt den Stellplatzablösebetrag für einen Pkw-Stellplatz im gesamten Stadtgebiet auf 1.500,00 € fest. Ein direkter Begrünungsbezug in Form einer Begrünungspflicht bei Ablöse konnte in der vorliegenden Satzung nicht explizit gefunden werden.
Satzung ansehen →Die Satzung dient dem Schutz und Erhalt der Grünbestände zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Ortsbildes sowie aufgrund ihrer geschichtlichen, kulturellen oder naturschutzfachlichen Bedeutung. Sie erstreckt sich auf den Innenbereich der Stadt. Die Beseitigung oder starke Beeinträchtigung geschützter Grünbestände bedarf einer Genehmigung der Stadt Gudensberg. Ausgenommen vom Schutz sind unter anderem Bäume bis zu einem Stammumfang von 0,90 m (gemessen in 1 m Höhe), Obstbäume (mit Ausnahmen), Nadelbäume und Baumbestände in Gärtnereien sowie in öffentlichen Grünanlagen und Friedhöfen.
Satzung ansehen →Die Benutzungsordnung regelt die Nutzung des Stadtparks und der Freilichtbühne. Sie dient der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung. Es sind Verhaltensregeln festgelegt, wie das Verbot, Waffen mitzuführen, Flächen mit Motorfahrzeugen zu befahren (Ausnahmen für Krankenfahrstühle, Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge), offenes Feuer zu entzünden, zu zelten oder Hunde unangeleint mitzuführen.
Satzung ansehen →Die Stadt Gudensberg verschenkt im Rahmen der Aktion „Hausbäume für Gudensberg“ 20 Bäume an Grundstückseigentümer mit Wohnsitz in Gudensberg. Ziel ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz, zur natürlichen Beschattung, zur Förderung der Artenvielfalt und zur Verschönerung des Wohnumfeldes zu leisten. Pro Grundstück kann ein kostenloser Baum beantragt werden.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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