39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Holzminden, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Holzminden, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser. Sie enthält auch Regelungen zur Befreiung vom Anschlusszwang für Niederschlagswasser, wenn eine gesammelte Fortleitung nicht erforderlich ist und die Grundstückseigentümer zur Beseitigung verpflichtet sind.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Pflicht der Nutzungsberechtigten, häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen (dezentrale Abwasserbeseitigung). Die Abwasserbeseitigungspflicht erlischt, wenn das Grundstück an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen wird.
Satzung ansehen →Die Verordnung definiert öffentliche Anlagen als alle der Allgemeinheit zugänglichen Erholungsflächen, Parkanlagen und Grünflächen, Spielplätze, Grillplätze, Sport- und Badeanlagen, Schulhöfe, Friedhöfe, Gedenkstätten, Gärten, Forsten, Böschungen, Grünstreifen und sonstige Anpflanzungen sowie Gewässer einschließlich der Uferbereiche. Sie enthält allgemeine Verhaltensregeln für die Benutzung öffentlicher Straßen und Anlagen und regelt, dass durch Zäune, Mauern, Hecken, Bäume und Sträucher weder der Verkehrsraum eingeengt noch die Sicht eingeschränkt werden darf.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Erhebung von Abwassergebühren für die zentrale Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung. Die Gebühren für Niederschlagswasser basieren auf den Grundstücksverhältnissen zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenpflicht.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Umstände, unter denen das Fällen oder der Rückschnitt kommunal geschützter Bäume erlaubt ist, z.B. bei Krankheit, unzumutbarem Erhaltungsaufwand oder Gefahr für Personen/Sachwerte. Bürger müssen einen Antrag auf Baumfällgenehmigung stellen, der in der Regel schriftlich einzureichen ist. Nach Antragstellung kann eine Vor-Ort-Besichtigung erfolgen, und bei Genehmigung wird diese schriftlich erteilt.
Satzung ansehen →Die Stadt Holzminden setzt die Fördermittel gezielt für Projekte in den Bereichen Baumpflanzung, Entsiegelung sowie ökologische Flächenwiederherstellung im gesamten Stadtgebiet, einschließlich des Ortsteiles Neuhaus, ein.
Zum Programm →Die Stadt Holzminden fördert mit dem SolarFair-Programm den Erwerb von Steckersolargeräten für Wohn- und Bürgergeld-Empfänger mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Holzminden oder den zugehörigen Ortschaften, die einen gültigen Ökostromtarif nachweisen können. Für 2025 und 2026 werden jeweils bis zu 50 Balkonkraftwerke gefördert, insgesamt stehen Mittel für 100 Anlagen zur Verfügung.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com