39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Husum zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Husum relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) innerhalb des Stadtgebiets von Husum. Sie regelt Verbote von Handlungen im Kronen- und Wurzelbereich sowie am Stamm, wie z.B. die Versiegelung des Erdbodens im Kronentraufbereich. Ausnahmen können beantragt werden, bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Bei Ersatzpflanzungen sind heimische, standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 14/16 cm vorgeschrieben.
Satzung ansehen →Die Stadt Husum ist für die Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet zuständig. Die Beitrags- und Gebührensatzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung, die sich nach der Größe der überbauten und befestigten Grundstücksfläche richtet, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Dabei werden die Flächen mit Abflussbeiwerten entsprechend der Befestigungsart gewichtet. Begrünte Dächer und Reetdächer haben einen geringeren Abflussbeiwert (0,30) als beispielsweise Asphalt (0,70).
Satzung ansehen →Die Stadt Husum ist für die Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet zuständig. Die Beitrags- und Gebührensatzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung, die sich nach der Größe der überbauten und befestigten Grundstücksfläche richtet, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Dabei werden die Flächen mit Abflussbeiwerten entsprechend der Befestigungsart gewichtet. Begrünte Dächer und Reetdächer haben einen geringeren Abflussbeiwert (0,30) als beispielsweise Asphalt (0,70).
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Gestaltung von Gebäuden in den genannten Stadtteilen, um die landschaftliche Eigenart und die vorhandene Bebauung anzupassen. Sie enthält Vorgaben zu Material und Farben der Fassaden und Dächer. Begrünte Dächer sind explizit als zulässig aufgeführt, auch mit abweichender Dachneigung.
Satzung ansehen →Die Stadt Husum beteiligt sich an Baumpflanz-Aktionen, wie der Pflanzung des "Baumes des Jahres" auf öffentlichen Grünflächen. Auch wurden im Rahmen des "Tages der deutschen Einheit" Baumpflanz-Aktionen mit Bürgerbeteiligung durchgeführt, bei denen Obst- und Walnussbäume gepflanzt wurden. Die Baumschutzgruppe des BUND ist hierbei aktiv und freut sich über weitere Unterstützer und Spender.
Zum Programm →Die Stadt Husum beteiligt sich an Baumpflanz-Aktionen, wie der Pflanzung des "Baumes des Jahres" auf öffentlichen Grünflächen. Auch wurden im Rahmen des "Tages der deutschen Einheit" Baumpflanz-Aktionen mit Bürgerbeteiligung durchgeführt, bei denen Obst- und Walnussbäume gepflanzt wurden. Die Baumschutzgruppe des BUND ist hierbei aktiv und freut sich über weitere Unterstützer und Spender.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com