39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Lüneburg, Hansestadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Lüneburg, Hansestadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Gehölzschutzsatzung, die seit Anfang 2025 die Baumschutzsatzung von 2015 ersetzt, erweitert den Schutz für Bäume, Sträucher und Hecken. Bäume sind nun bereits ab einem Stammumfang von 70 cm geschützt (zuvor 90 cm). Auch Obstbäume und Nadelgehölze fallen unter diesen Schutz, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 70 cm aufweisen. Heimische Hecken sind geschützt, wenn sie mindestens 1,2 Meter hoch und vier Meter lang sind. Die Satzung beinhaltet auch Regelungen zum Gehölzschutz auf Baustellen und bietet mehr Möglichkeiten für Ersatzmaßnahmen, wenn ein Baum gefällt werden muss, wie beispielsweise die Begrünung eines Daches. Bei Verstößen gegen die Satzung können höhere Bußgelder verhängt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg. Seit Mitte 2005 erhebt die Stadt Lüneburg getrennte Gebühren für Schmutzwasser und Regenwasser, basierend auf dem Frischwasserbezug für Schmutzwasser und der versiegelten Grundstücksfläche für Regenwasser. Die Satzung legt auch fest, dass für die Ableitung von Überschusswasser aus Regenwassernutzungsanlagen in die öffentliche Kanalisation eine Genehmigung erforderlich ist.
Satzung ansehen →Die Hansestadt Lüneburg fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung, um das Stadtklima zu verbessern, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Lebensqualität der Bürger zu steigern. Förderfähig sind Maßnahmen ab einer Mindestgröße von 10 m² Netto-Vegetationsfläche für Dachbegrünungen. Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht zurückzuzahlender Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Zum Programm →Die Hansestadt Lüneburg setzt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Klimaanpassung um, darunter die Reduktion versiegelter Flächen zur Verbesserung des Stadtklimas. Es gibt Förderprogramme für Dach- und Fassadenbegrünung und Zisternen zur Regenwassernutzung im Rahmen des Klimafonds, die zur Klimaanpassung beitragen. Die Stadt organisiert auch Entsiegelungs-Aktionstage, bei denen Bürgerinnen und Bürger ihre Flächen entsiegeln und neu bepflanzen können.
Zum Programm →Die Hansestadt Lüneburg bündelt unter dem Konzept "Klima und Grün" (KLuG) Maßnahmen zum Klimaschutz, die durch den Klimafonds finanziert werden. Dazu gehören Entsiegelungen und Neupflanzungen von Blumen, Sträuchern und Bäumen im städtischen Raum und in Randgebieten. Die frühere Aktion "Lünepaten – Pflanz deinen Baum" wurde aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit für Neupflanzungen eingestellt, aber Bürger können sich weiterhin durch Spenden an Klimaschutzmaßnahmen beteiligen.
Zum Programm →Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung zu verringern und die Ressourcen an qualitativ hochwertigem Wasser zu schützen. Gefördert wird die erstmalige Einrichtung festinstallierter Zisternen zur Nutzung von Regenwasser für die Gartenbewässerung, eine komplette Erneuerung oder eine wesentliche Erweiterung bestehender Anlagen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, private Grund- und Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Pächter oder Mieter (mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers). Die Förderung kann ausschließlich für Maßnahmen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg beantragt werden, und der Baubeginn darf erst nach Ausstellung des Förderbescheides erfolgen.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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