41 geschützte Arten in Saarland. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Schiffweiler zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Kleinstes Flächen-Bundesland. Strukturwandel-Region mit hohem Bedarf an Klimaresilienz im urbanen Raum.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Saarland und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Schiffweiler relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Begrünungssatzung wurde am 27. Juni 2024 veröffentlicht und ist seitdem in Kraft. Sie wurde erarbeitet, um der zunehmenden Versiegelung von Siedlungs- und Verkehrsflächen entgegenzuwirken und die negativen Auswirkungen auf Natur, Umwelt und das urbane Klima zu reduzieren. Die Satzung schreibt vor, dass Haustechnische Anlagen, Tageslicht-Beleuchtungselemente, Dachstellplätze und Dachterrassen bis zu einem Flächenanteil von insgesamt 30 Prozent der jeweiligen Flachdachfläche zulässig sind, der Rest ist dauerhaft extensiv zu begrünen. Eine Pflicht zur Begrünung entfällt lediglich unter flach auf dem Dach angebrachten Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Bei der Pflanzenwahl sollen einheimische Arten bevorzugt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass der Geldbetrag, den Verpflichtete für nicht hergestellte Stellplätze an die Gemeinde zahlen müssen, 1.789,52 € je Stellplatz beträgt. Dieser Betrag entspricht 80 % der durchschnittlichen Herstellungskosten für Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet und wird von der Gemeinde zur Schaffung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen verwendet.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm Begrünung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Eigentümer von Privatgelände in der Gemeinde Schiffweiler sind. Es werden Maßnahmen gefördert, die über die Pflichten der Begrünungssatzung hinausgehen. Dazu gehören Entsiegelung von mindestens 10 m² Fläche und die Neuanlage mit standortangepassten, heimischen Laub- und Obstbaumarten. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme bereits in Bebauungsplänen festgesetzt ist, als Auflage einer Baugenehmigung gefordert wurde, bereits begonnen wurde oder andere Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Zum Programm →Dieses Programm fördert die Umwandlung von versiegelten Flächen in versickerungsfähige Flächen (Entsiegelung), die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück (z.B. Flächen-, Muldenversickerung, Versickerungsteiche), die Regenwasserrückhaltung in Speichern mit gedrosselter Einleitung oder Versickerung sowie die getrennte Ableitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt und darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen. Es werden nur Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Schiffweiler gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 12 Jahre in Betrieb bleiben.
Zum Programm →Träger: Saarländische Investitionskreditbank
Zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Sanierung und Mobilität.
Träger: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des BKM bietet Zuschüsse zur Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen im Saarland. Zielgruppen sind vielfältig, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Das Programm unterstützt die Erhaltung kulturellen Erbes und ist aktiv, Anträge sind fristgerecht einzureichen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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