43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Schöneck zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Schöneck relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Anlage und Unterhaltung von Vorgärten in den Ortsteilen Kilianstädten, Büdesheim und Oberdorfelden. Sie schreibt vor, dass Grünflächen mit vorwiegend heimischer Bepflanzung gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Reine Rasenflächen, Schotter-/Kiesbeete oder großflächige, fugenlose Beläge sind unzulässig. Die Flächen dürfen nicht als Lagerflächen oder ausschließliche Fahrzeugstellplätze genutzt werden.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung bildet die Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren und -beiträgen. Sie unterscheidet zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, wobei letztere sich nach der versiegelten Fläche des Grundstücks richten. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserversickerung kann erforderlich sein, wenn das Wasser ins Grundwasser eingeleitet wird.
Satzung ansehen →Das Programm fördert die Umgestaltung privater Gärten in Richtung Insekten-/Vogelfreundlichkeit. Bäume, Großsträucher, Wildstauden, Blühmischungen und Wildblumenmischungen werden mit bis zu 30% der Kosten, maximal 400€ gefördert. Kleinere ökologische Maßnahmen (z.B. Feuchtbiotope, Insektenhotels) werden mit maximal 100€ gefördert. Für die Begrünung von Fassaden gibt es bis zu 200€. Es soll Grundstückseigentümer anregen, insektenfreundliche Bäume, Blumen und Sträucher anzupflanzen und damit dem Rückgang von Insekten entgegenzuwirken. Es dient auch dem Klimaschutz.
Zum Programm →Das Programm fördert verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung. Gefördert werden Geräte und Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2026 gekauft bzw. durchgeführt werden. Das Förderbudget ist begrenzt, die Bezuschussung erfolgt nach Antragseingang. Die Förderbeträge variieren je nach Maßnahme, z.B. 75,00 € für Warmwasserzirkulationspumpen, 50% des Kaufpreises (max. 30,00 €) für Heizkörperventilatoren, 125,00 € für die Einstellung der Heizungsanlage mit hydraulischem Abgleich.
Zum Programm →Das Programm unterstützt Bürger finanziell bei Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden, Heizungserneuerung und Installation von thermischen Solaranlagen. Darüber hinaus werden Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen), Dachbegrünungen und Flächenentsiegelung gefördert. Es zielt darauf ab, den Klimaschutz durch CO2-Reduzierung, die bessere Nutzung von Regenwasser während Trockenphasen und die innerörtliche Verbesserung des Kleinklimas durch Begrünungsmaßnahmen zu fördern.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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