39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Seevetal zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Seevetal relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung, die am 28.06.2023 vom Rat der Gemeinde Seevetal beschlossen wurde und im August 2023 rechtskräftig wurde, regelt den Schutz von Bäumen und Hecken im gesamten Gemeindegebiet, ausgenommen Wald im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes und Schutzgebiete nach §§ 20 ff BNatSchG. Geschützt sind Laubbäume, Waldkiefern, Lärchen, Douglasien und Eiben mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (gemessen in 1 Meter Höhe), mehrstämmige Bäume (wenn ein Stamm mind. 80 cm Umfang hat oder die Summe der Stammumfänge mind. 150 cm beträgt) sowie freiwachsende Hecken außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer durchschnittlichen Höhe von mindestens 150 cm. Die Satzung verpflichtet Grundstücksbesitzer zur Erhaltung geschützter Landschaftsbestandteile und zur Unterlassung schädigender Einwirkungen. Bei Verstößen sind Geldbußen vorgesehen. Für Fällungen oder größere Eingriffe ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich, wobei in der Regel Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verlan
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung für Grundstücke in Seevetal, auf denen häusliches Abwasser anfällt und die an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden sollen. Die Gemeinde Seevetal überträgt die Abwasserbeseitigungspflicht für häusliches Abwasser auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke. Für die Einleitung von Abwasser in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Harburg) erforderlich. Es gab Diskussionen über eine Oberflächenentwässerungssatzung, um die Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern und Überschwemmungen entgegenzuwirken, wobei die CDU Seevetal ein Förderprogramm statt einer Satzung bevorzugte.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Seevetal bietet Beetpatenschaften an, bei denen Bürger die Pflege von Grün- oder Baumbeeten übernehmen können. Der Umfang der Pflege umfasst mindestens Unkraut entfernen, Abfall entsorgen, gegebenenfalls Gießen und Gehweg sowie Straße von Bewuchs freihalten. Die Pflege der Bäume obliegt der Gemeinde, die Bewässerung darf gerne übernommen werden. Es gab auch einen Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Seevetal bezüglich Baumpflanzungen, bei dem die Verwaltung beauftragt wurde, den Antrag flexibel umzusetzen und standortgerechte Bäume zu pflanzen.
Zum Programm →Die Gemeinde Seevetal hat "Förderungsgrundsätze für Regen- und Brauchwassernutzung" erlassen. Obwohl die Details der Förderung nicht in den Snippets aufgeführt sind, zielt die Förderung der Regen- und Brauchwassernutzung darauf ab, die Folgen des Klimawandels abzumildern, indem Regenwasser vor Ort genutzt und versickert wird, was zur Entlastung der Entwässerungssysteme beiträgt. Die Gemeinde Seevetal ist auch an einem Förderprojekt aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" beteiligt, das die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Bebauungsplan Hittfeld 41 und die Renaturierung des Göhlenbaches umfasst.
Zum Programm →Die Gemeinde Seevetal fördert die Regen- und Brauchwassernutzung. Dies steht im Zusammenhang mit dem Ziel, die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung zu stärken und die Gemeinde widerstandsfähiger gegen Klimafolgen wie Starkregen zu machen. Es gab auch politische Diskussionen über die Einführung eines Förderprogramms zur Versickerung von Regenwasser auf privaten Grundstücken als Alternative zu einer verpflichtenden Satzung.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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