39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Werlte, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Werlte, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Der Bebauungsplan Nr. 86 legt fest, dass auf den für das Anpflanzen und Erhalten von Bäumen und Sträuchern festgesetzten Flächen (Öffentliche Grünflächen und Verkehrsgrün) mindestens vier Arten aus der Pflanzliste 2 zu verwenden sind, wobei der Mindestanteil je Art 10 % betragen muss. Als Anfangspflanzung ist je Quadratmeter eine Pflanze zu setzen. Abgängige Gehölze sind zu ersetzen. Innerhalb der Straßenverkehrsflächen ist je 100 qm Straßenverkehrsfläche mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Das unversiegelte Pflanzbeet pro Baum darf 10 qm nicht unterschreiten.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan Nr. 76 weist Flächen als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielplatz aus. Es gibt auch Hinweise auf "Sportanlagen (öffentliche Grünflächen)" im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Werlte.
Satzung ansehen →Die Samtgemeinde Werlte verlangt eine Genehmigung für die Fällung oder den Rückschnitt kommunal geschützter Bäume. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Voraussetzungen für eine Genehmigung können sein, dass der Baum krank ist, seine ökologischen Funktionen verloren hat, die Erhaltung einen unzumutbaren Aufwand darstellt oder Gefahren von ihm ausgehen.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan Nr. 86 schreibt vor, dass das anfallende Oberflächenwasser der privaten Baugrundstücke möglichst auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern ist. Zudem gibt es einen "Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung" im Serviceportal der Samtgemeinde Werlte, der sich auf die ordnungsgemäße und umweltgerechte Einleitung von Abwässern in das kommunale Abwassersystem bezieht. Eine Untersuchung zur Eignung für eine Versickerung von Niederschlagswasser wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 121 „Bockholte Westerkamp - Erweiterung“ beauftragt.
Satzung ansehen →Förderung von baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung an Gebäuden im Sanierungsgebiet "Werlte - Stadtmitte". Dies kann auch Entsiegelungsmaßnahmen umfassen, da Klimaanpassung und neue Nutzungen im Rahmen des Programms "Perspektive Innenstadt!" gefördert werden, welches die Stadt Werlte nutzt. Gebäudeeigentümer*innen im Sanierungsgebiet "Werlte - Stadtmitte" können sich kostenfrei beraten lassen, welche baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung an ihrem Gebäude gefördert werden können. Es wurden bereits unterschiedliche Arbeiten an der Außenhülle von Gebäuden gefördten. Die Stadt Werlte profitiert auch vom Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" des Landes Niedersachsen, das unter anderem Klimaschutz und neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten in den Innenstädten voranbringen soll.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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