43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Babenhausen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Babenhausen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die u ere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Fl chen in den Allgemeinen Wohngebieten und Urbanen Gebieten des Bebauungsplans Kaiserg rten . Sie enth lt Vorschriften zur Begr nung bzw. Bepflanzung nicht berbaubarer Grundst cksfl chen. Nicht berbaubare Grundst cksfl chen mit einer Tiefe von mindestens 3,0 m sind zu begr nen und mit standortgerechten einheimischen Laubgeh lzen zu bepflanzen. Diese Vorschrift gilt nicht f r Reihenhausgrundst cke.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Bewirtschaftung von nicht sch dlich verunreinigtem Niederschlagswasser, das auf privaten Grundst cken in bestimmten Baugebieten anf llt. Sie schreibt vor, dass Anlagen zur Grundst cksentw sserung, wie Gr d cher zur R ckhaltung und Verdunstung, Regenwassernutzungsanlagen zur Speicherung, Nutzung, R ckhaltung und Versickerung sowie Mulden zur Versickerung, auf den Grundst cken zu errichten sind. Das Niederschlagswasser s mtlicher Dachfl chen sowie sonstiger befestigter abflusswirksamer Fl chen ist zu bewirtschaften.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung von Garagen und Stellpl tzen f r Kraftfahrzeuge und Abstellpl tzen f r Fahrr der im gesamten Stadtgebiet. Sie enth lt Regelungen zur Abl sung von Stellpl tzen. Die Satzung legt die Anzahl der notwendigen Stellpl tze fest und erm glicht unter bestimmten Voraussetzungen deren Abl sung durch einen Geldbetrag. Die H he des Abl sebetrags richtet sich nach den aktuellen Herstellungskosten, dem Bodenrichtwert f r Wohnbauland und der ben tigten Fl che f r den Parkplatz. Ein direkter Begr nungsbezug in Bezug auf die Abl sung konnte nicht explizit gefunden werden, jedoch zielt die Satzung darauf ab, die Freifl chenqualit t auf Baugrundst cken zu verbessern.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung und den Schutz der ffentlichen Gr nanlagen, Kinderspielpl tze und Freib der im Eigentum des Marktes Babenhausen. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den ffentlichen Anlagen und soll Besuchern Ruhe und Erholung erm glichen. Sie umfasst Regelungen zu Wegen, Pl tzen, Wasserfl chen, Sportfl chen und Anlageneinrichtungen wie Denkm lern, Plastiken, Brunnen, Beleuchtungseinrichtungen, Spielger ten und Sitzm beln.
Satzung ansehen →Es wird ein Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen und gepr ften Rechnungen f r die Installation einer Regenwasseranlage oder das Aufstellen eines geschlossenen Regenwasserbeh lters gew hrt, bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro pro Liegenschaft. Antragsberechtigt sind Grundst cks- und Geb deeigent mer sowie Erbbauberechtigte oder bevollm chtigte Personen. Nicht gef rdert werden Zisternen unter 2 m Volumen, aneinander gestellte Beh lter oder selbst gebaute Anlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sowie Anlagen in Ortsbereichen/Baugebieten mit baurechtlichen Vorgaben zur Zisternenerrichtung.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com