43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Griesheim, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Griesheim, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Entwässerungssatzung legt fest, dass Niederschlagswasser, das weder verwertet noch versickert werden kann, auf dem Grundstück zu speichern und gedrosselt in den städtischen Kanal einzuleiten ist. Der Drosselabfluss darf einen Wert von 10 l/(s*ha) nicht überschreiten. Das Einleiten von Niederschlagswasser in Grundstückskläreinrichtungen ist unzulässig.
Satzung ansehen →Die Satzung legt unter anderem fest, dass Flachdächer auf Nebenanlagen und Garagen nur zulässig sind, wenn diese extensiv begrünt oder als Dachterrasse genutzt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung enthält Regelungen zur Anzahl der herzustellenden Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder, die sich nach einer beigefügten Anlage bemisst. Ein direkter Begrünungsbezug im Sinne einer Begrünungspflicht für abgelöste Stellplätze konnte in den vorliegenden Snippets nicht explizit gefunden werden.
Satzung ansehen →Das Programm soll private Immobilieneigentümer im Fördergebiet unterstützen, um dem stark überwärmten Stadtgebiet durch zusätzliche Begrünung und Wasserrückhalt Abkühlung und besseren Schutz gegenüber Starkregenereignissen zu verschaffen. Es finanziert sich zu 100 Prozent durch die kommunale Klimarichtlinie des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und soll vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 laufen. Das Programm zielt darauf ab, durch Flächenentsiegelung und naturnahe Gartengestaltung einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu leisten.
Zum Programm →Das Programm soll private Immobilieneigentümer im Fördergebiet unterstützen, um dem stark überwärmten Stadtgebiet durch zusätzliche Begrünung und Wasserrückhalt Abkühlung und besseren Schutz gegenüber Starkregenereignissen zu verschaffen. Es finanziert sich zu 100 Prozent durch die kommunale Klimarichtlinie des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und soll vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 laufen.
Zum Programm →Das Programm soll private Immobilieneigentümer im Fördergebiet unterstützen, um dem stark überwärmten Stadtgebiet durch zusätzliche Begrünung und Wasserrückhalt Abkühlung und besseren Schutz gegenüber Starkregenereignissen zu verschaffen. Es finanziert sich zu 100 Prozent durch die kommunale Klimarichtlinie des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und soll vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 laufen. Das Programm zielt darauf ab, durch Wasserrückhalt und Zisternennutzung einen besseren Schutz gegenüber Starkregenereignissen zu verschaffen.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com