43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bochum, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsfestsetzungen Standardpraxis im Stadtgebiet.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bochum, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm. Bei einer notwendigen Fällung sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen oder eine Ersatzzahlung zu leisten. Die Fällung von Bäumen ist vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres aus Artenschutzgründen untersagt, es sei denn, es besteht eine akute Sicherheitsgefahr oder der Baum stellt keinen Lebensraum f r Tierarten dar.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Bochum
50% der Gesamtherstellungskosten fuer Dachbegruenung (extensiv ab 6cm), Fassadenbegruenung, Vorgarten-Entsiegelung. Auch Schraegdaecher und Hofflaechen. Gruendach muss 10 Jahre erhalten bleiben.
Das Programm fördert Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung von Hausgarten- und Hofflächen auf Privatgrundstücken. Es trägt zur Milderung der Klimafolgen, zur Förderung der Biodiversität und zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gefördert werden 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten, der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro pro Person und Jahr. Der Mindestbetrag der Förderung liegt bei 500 Euro. Das Förderprogramm richtet sich an private Eigentümer, Erbbauberechtigte, Vereine oder Stiftungen, die gemeinnützig sind und deren Grundstück im Privatbesitz ist. Es werden ausschließlich extensive Dachbegrünungen gefördert. Auch die Entsiegelung von Vorgarten-, Garten- und Hofflächen mit anschließender ökologisch hochwertiger Begrünung wird gefördert. Der Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln schließt eine Förderung aus. Eine kostenlose Beratung durch einen Architekten wird angeboten.
Zum Programm →Träger: Stadt Bochum / Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit
Sonderprogramm Solarstrom: Dachanlagen 500 EUR fuer erstes kWp + 250 EUR je weiteres kWp (max 2.250 EUR). Balkonkraftwerke 400-500 EUR. Teilnahme an VZ-NRW-Seminar erforderlich. Foerdertopf begrenzt (ca. 100.000 EUR/Runde), regelmaessig neue Runden.
Träger: Emschergenossenschaft / Klima.Werk
50 EUR/qm fuer Dachbegruenung (Mindestaufbau 10cm). Gilt fuer Eigentuemer im Emscher-Einzugsgebiet. Nicht kombinierbar mit staedtischem Programm. Digitale Antragstellung.
Träger: Stadt Bochum Umweltamt
Förderprogramm "Klimaschutz in Bochumer Gebäuden" der Stadt Bochum. Förderschwerpunkte rotieren — energetische Sanierung und Heizungstausch sind regelmäßig enthalten. Konkrete Konditionen aktuell auf Stadt-Website prüfen. Verifiziert über NRW-Förderübersicht (enpal.de, Jan 2026).
Diese Aktion verschenkt Obstbäume an Bochumer Bürgerinnen und Bürger, um das Stadtklima zu verbessern, Grünstrukturen zu stärken und privates Engagement im Umweltschutz zu fördern. Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner Bochums, die auf ihrem Privatgrundstück oder einem gepachteten Kleingartengrundstück einen Obstbaum pflanzen und dauerhaft pflegen möchten. Pro Privatgrundstück können maximal zwei Obstbäume vergeben werden.
Zum Programm →KRiS bezuschusst bauliche Veränderungen im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung, wie Maßnahmen zur Versickerung (Mulden, Einleitung in einen Teich, versickerungsfähiges Pflaster), Entsiegelung von Hauseinfahrten, Begrünung von Flachdächern oder die Umleitung des Regenwassers vom Grundstück in ein bestehendes Gewässer. Das Land NRW bezuschusst bis zu 60 % der Kosten. Die Kosten müssen mehr als 3.335 Euro betragen. Voraussetzung für eine Förderung durch KRiS ist, dass das Grundstück im Gestaltungsraum Laer liegt und die Flächen vor dem 1. Januar 1996 an die Mischkanalisationen angeschlossen wurden. Die Stadt Bochum bietet Beratungen zu den Maßnahmen und Fördermöglichkeiten an.
Zum Programm →Gefördert werden unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen in Stadterneuerungsgebieten. Der öffentliche Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Fall von Fassadengestaltungen werden Kosten bis zu einer Höhe von 60 Euro/m² gestalteter oder hergerichteter Fläche anerkannt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen über der Bagatellgrenze von 1.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer. Das betreffende Objekt muss in einem Stadterneuerungsgebiet Bochums liegen.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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