43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Essen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Klimaanpassungs-Festsetzungen in B-Plänen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Essen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden. Ausgenommen sind Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden, Kulturobstbäume (außer Eiben, Ginkgos, Walnussbäumen, Esskastanien) und abgestorbene Bäume. Auch Bäume, die auf privaten Flächen näher als 4 Meter zu Außenwänden von bestehenden, zugelassenen Gebäuden mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen stehen, sind nicht geschützt. Es ist verboten, geschützte Bäume zu fällen, zu zerstören oder wesentlich in ihrem Aufbau zu verändern. Für Ausnahmen ist ein schriftlicher Antrag bei der Unteren Landschaftsbehörde zu stellen. Im Regelfall ist nach dem Fällen eines Baumes eine Ersatzpflanzung erforderlich. Die Satzung verbietet auch Maßnahmen wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Versiegelung oder die Anwendung von Streusalzen oder Unkrautvernichtungsmitteln unter Gehölzen.
Satzung ansehen →Die Stadt Essen unterhält öffentliche Grünflächen zur Erholung, Bewegung und sportlichen Betätigung. Die derzeit in Vorbereitung befindliche Grünflächensatzung soll die Nutzung dieser Flächen regeln und beispielsweise auch Bestimmungen für Grillzonen enthalten.
Satzung ansehen →Im Rahmen des 1.000-Bäume-Programms pflanzt Grün und Gruga innerhalb von fünf Jahren 1.000 zusätzliche Klimabäume, zusätzlich zu den regulären Nachpflanzungen. Die Pflanzungen erfolgen in Parkanlagen, Grünflächen und auf Spielplätzen. Es werden klimaresiliente Baumarten wie Magnolie, Amberbaum, Zelkovie, Schnurbaum, Lederhülsenbaum, Ahorn, Tulpenbaum, Taschentuchbaum, Zierkirsche und Zierbirne gepflanzt.
Zum Programm →Träger: Emschergenossenschaft / Zukunftsinitiative Klima.Werk
50 EUR/qm Dachbegruenung, max. 200 qm = max. 10.000 EUR. Nur Bestandsgebaeude aelter als 5 Jahre. Gilt fuer Essener Stadtgebiet noerdlich der A40.
Das Programm "10.000 Grüne Dächer" wird von der Emschergenossenschaft in Zusammenarbeit mit der Stadt Essen im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk angeboten. Es fördert Hauseigentümer*innen, die ihr Dach begrünen möchten. Die Immobilie muss sich im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befinden (als Faustregel gilt: nördlich der A40). Die Förderung kann für mehrere Dächer eines Grundstücks beantragt werden, wobei die Gesamtgröße der zu begrünenden Dachflächen 60 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Die Umsetzung darf noch nicht begonnen und die Fachfirma nicht vor Antragstellung beauftragt worden sein. Begrünte Dächer speichern Regenwasser, kühlen das Stadtklima, bieten Lebensraum für Insekten, absorbieren Schall und verbessern die Luftqualität.
Zum Programm →Träger: Stadt Essen
Foerderung von PV-Anlagen, PVT-Anlagen und Stecker-Solargeraeten. 500-4000 EUR Zuschuss + Boni (Gruendach 100 EUR/kWp, MFH, Fassade). Gestoppt 07/2025 wegen Haushaltslage.
Träger: Stadt Essen
50% Reduktion der Entwassserungsgebuehren bei Dachbegruenung. Dauerhafte jaehrliche Ersparnis.
Träger: Emschergenossenschaft
20 EUR/qm fuer Dachbegruenung im Essener Norden (noerdlich A40). Begruenung muss mind. 25 Jahre erhalten bleiben.
Träger: Stadt Essen Umweltamt
Förderprogramm "KlimaVorOrt" der Stadt Essen für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand. Förderschwerpunkte und -höhen wechseln, daher konkrete Werte aktuell auf Stadt-Website prüfen. Verifiziert über NRW-Förderübersicht (enpal.de, Jan 2026).
Das Hof- und Fassadenprogramm ist in den Programmstadtteilen der Sozialen Stadt aktiv. Es unterstützt Hauseigentümer*innen oder Eigentümergemeinschaften von mindestens 25 Jahre alten Gebäuden bei der Neugestaltung von Hausfassaden und der ökologisch sinnvollen Gestaltung von Hof- und Gartenflächen. Ziel ist es, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen zu verbessern, Immobilien aufzuwerten und private Investitionen anzustoßen. Energetische Sanierungen werden nicht gefördert.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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