43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Dortmund, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsfestsetzungen Standard, Klima.Werk-Klimaanpassungsmaßnahmen in B-Plänen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Dortmund, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes in Dortmund. Sie verbietet das Schäden oder wesentliche Verändern geschützter Bäume. Für Fällungen oder wesentliche Rückschnitte ist eine Genehmigung des Umweltamtes erforderlich. Kleinere Pflege- und Sicherungsmaßnahmen, die das Aussehen und die Statik des Baumes nicht wesentlich verändern, sind genehmigungsfrei. Bei genehmigten Fällungen können Ausgleichszahlungen an die Stadt fällig werden, die zweckgebunden für Ersatzpflanzungen oder die Erhaltung wichtiger Bäume verwendet werden.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Dortmund – Umweltamt
50% Zuschuss für Dach-/Fassadenbegrünung (max 50 EUR/m², max 10.000 EUR/Grundstück, ab 10 m²). Entsiegelung: 50% bis 20 EUR/m². Nur freiwillige Maßnahmen, Fachunternehmen-Pflicht. Kumulierbar mit anderen Programmen. Richtlinie vom 26.04.2023. Hinweis: Haushaltssperre bis 31.03.2026 — Anträge werden bearbeitet, aber keine Bewilligungen.
Träger: Stadt Dortmund
Pauschal 1.000 EUR Zuschuss für neue PV-Anlagen ab 5 kWp auf Ein-/Zweifamilienhäusern. Einkommensgrenze: 75.000 EUR (Ledige) / 150.000 EUR (Zusammenveranlagte). Gesamtbudget 500.000 EUR. Start 23.06.2025. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn erlaubt. Nicht für Erweiterungen/Reparaturen. NRW-Solardachpflicht ab 01.01.2026 schließt Förderung bei gesetzlicher Pflicht aus.
Träger: Emschergenossenschaft / Klima.Werk
Zusätzliches Gründach-Förderprogramm der Emschergenossenschaft für 10.000 Dächer in der Emscher-Region. Gilt in Dortmund für Stadtteile im Emscher-Einzugsgebiet (u.a. Aplerbeck, Hörde, Kirchhörde, Hombruch, Dorstfeld, Barop, Linde, Wischlingen, Lütgendortmund). Kumulierbar mit städtischem Programm.
Träger: Stadt Dortmund Umweltamt
⚠️ Eingeschränkt: Nur Sole-Wasser-Wärmepumpen (Geothermie/Erdwärme). Keine Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Bis zu 15% Zuschuss für oberflächennahe Geothermieanlagen. Förderrichtlinie Stand 28.09.2023.
Baumpflanzungen, Begrünung des Stadtgebiets, Klimaverbesserung.
Zum Programm →Das Programm zielt darauf ab, städtische Hitzeinseln zu reduzieren, die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser zu fördern, die Luftqualität zu verbessern und die Klimaanpassung in Dortmund voranzutreiben.
Zum Programm →Das Programm fördert die Entsiegelung befestigter Flächen, um Hitzeinseln zu reduzieren und die Regenwasserversickerung zu verbessern.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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