43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Köln, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsvorgaben für Dächer und Fassaden im Bestandsgebäude und Neubau.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Köln, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln, zuletzt geändert am 18. Juli 2023, gehört zu den strengsten in Nordrhein-Westfalen. Sie schützt alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden). Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme einen Umfang von 40 cm und mehr aufweisen. Bei Nadelbäumen sind zwei- und mehrstämmige Bäume geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme einen Umfang von 65 cm und mehr aufweisen. Auch baumförmig gewachsene Sträucher wie Weißdorn, Holunder oder Eibe sind geschützt, sofern die Mindeststammumfänge gegeben sind. Die Satzung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen, der Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas sowie der Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für alle öffentlichen Grünflächen im Besitz der Stadt Köln. Sie definiert öffentliche Grünflächen als gärtnerisch gestaltete Anlagen, Wiesen, waldähnliche Flächen oder sonstige Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt sind. Die Verordnung regelt die Nutzung dieser Flächen, legt Gebote und Verbote fest und kann Beschränkungen für einzelne Grünflächen oder Anlagenteile festlegen. Eine über diese Vorschriften hinausgehende Nutzung, wie die Durchführung von Veranstaltungen, bedarf einer vorherigen Genehmigung.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Köln
Förderprogramm für Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung. Zuschuss bis 50% der Kosten, max 40€/m² extensiv, max 20.000€/Jahr. Biodiversitäts-Pauschale 150-300€. Verlängert bis 31.07.2028.
Das Programm "GRÜN hoch 3" fördert die Anschaffung und den Einbau von Regenwasserspeichern, inklusive der notwendigen Zuleitungen und einer Pumpe. Die Nutzung von Regenwasser entlastet die Trinkwasserressourcen, spart Kosten für Trinkwasser und Abwassergebühren und ist ideal für die Gartenbewässerung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) bieten weitere Informationen zur Regenwasserversickerung und zum Regenwassermanagement an.
Zum Programm →Im Rahmen von "GRÜN hoch 3" werden auch Kosten für vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von versiegelten Bodenbelägen, Bodenaufbereitung und Bepflanzung sowie gärtnerische Gestaltung von Höfen und Vorgärten gefördert.
Zum Programm →Das Programm "GRÜN hoch 3" der Stadt Köln unterstützt private Haus- und Hofflächen sowie gewerbliche Flächen bei der Begrünung von Dächern und Fassaden. Ziel ist die Verbesserung des lokalen Stadtklimas, der Wohn- und Lebensqualität sowie die Förderung der Biodiversität. Gefördert werden alle Baukosten ab Oberkante der Dachabdichtung für Dachbegrünungen, inklusive Wurzelschutz und Tragfähigkeitsverbesserung. Bei Fassadenbegrünungen werden vorbereitende Maßnahmen, Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule, Pflanzgefäße und Pflanzen gefördert. Die Bewässerung von wandgebundenen Fassadenbegrünungen muss vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen erfolgen.
Zum Programm →Das Programm "GRÜN hoch 3" der Stadt Köln unterstützt private Haus- und Hofflächen sowie gewerbliche Flächen bei der Begrünung von Dächern und Fassaden. Ziel ist die Verbesserung des lokalen Stadtklimas, der Wohn- und Lebensqualität sowie die Förderung der Biodiversität. Gefördert werden alle Baukosten ab Oberkante der Dachabdichtung für Dachbegrünungen, inklusive Wurzelschutz und Tragfähigkeitsverbesserung. Bei Fassadenbegrünungen werden vorbereitende Maßnahmen, Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule, Pflanzgefäße und Pflanzen gefördert. Die Bewässerung von wandgebundenen Fassadenbegrünungen muss vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen erfolgen.
Zum Programm →Das Programm "GRÜN hoch 3" fördert die Entsiegelung und Begrünung von privaten oder gewerblich genutzten Grundstücken. Dies trägt zur Verbesserung des Mikro- und Stadtklimas, zur Regenwasserversickerung und zur Schaffung von Lebensräumen für Flora und Fauna bei. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen wie der Abbruch von Mauern und Gebäuden, Bodenaufbereitung bzw. Bodenaustausch sowie Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung. Köln nimmt auch an einem Entsiegelungswettbewerb mit Bonn und Düsseldorf teil, bei dem jeder entsiegelte Quadratmeter zählt.
Zum Programm →Träger: Stadt Köln
PV-Förderung: 300€/kWp bis 10kWp, 250€/kWp darüber. Batteriespeicher 250€/kWh. Balkon-Solar 300€ (600€ mit Köln-Pass). Max 10.000€/Gebäude/Jahr. Budget 2026: 8 Mio EUR.
Träger: Stadt Köln
Zusatzzuschuss für energetische Sanierung inkl. Wärmepumpen. Kombinierbar mit Bund.
Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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