43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Duisburg, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Duisburg, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Seit dem 1. Januar 2016 ist die Baumschutzsatzung in Duisburg außer Kraft. Das bedeutet, dass für Bäume auf Privatgrundstücken im bebauten Innenbereich keine Fällgenehmigung mehr benötigt wird. Es gelten jedoch weiterhin die Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW, insbesondere in der Brut- und Nistzeit. Im Geltungsbereich des Landschaftsplans dürfen Bäume weiterhin nicht ohne eine landschaftsrechtliche Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Die Stadt Duisburg hat eine "Selbstverpflichtungserklärung zum Erhalt und zur Förderung des Baumbestandes in der Stadt Duisburg" verabschiedet, die den Schutz der Straßenbäume in den Mittelpunkt stellt und ein öffentlich zugängliches Baumkataster vorsieht.
Satzung ansehen →Der Leitfaden unterstützt Gartenbesitzer bei der Begrünung und Gartengestaltung und bietet praktische Hilfestellungen sowie Pflanzenlisten heimischer Arten, die die Anpassung an den Klimawandel erleichtern und die biologische Vielfalt fördern sollen.
Satzung ansehen →Der Landschaftsplan Duisburg wurde 1992 vom Rat der Stadt Duisburg als Satzung beschlossen und ist rechtsverbindlich. Er besteht aus einer Entwicklungskarte und legt Entwicklungsziele fest, die bei allen behördlichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung in Duisburg, einschließlich des Niederschlagswassers. Sie dient dem Schutz der Umwelt, insbesondere dem Gewässerschutz, und einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht. Der Anschlusszwang erstreckt sich grundsätzlich auch auf das Niederschlagswasser, wobei befestigte Grundstücksflächen an die Grundstücksentwässerungsanlage anzuschließen sind.
Satzung ansehen →Träger: Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD)
Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 50 EUR/qm. Extensive Dachbegrünung ab 6cm Substrat (40 EUR/qm Basis + 1 EUR pro zusätzl. cm). Max. 20.000 EUR pro Objekt/Jahr. Zusätzlich 70% Reduktion der Niederschlagswassergebühr bei Gründach >= 15cm Substrat.
Träger: Emschergenossenschaft / Zukunftsinitiative Klima.Werk
50 EUR/qm Dachbegrünung, max. 200 qm pro Grundstück = max. 10.000 EUR. Nur im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft (nicht ganzes Stadtgebiet). Digitaler Antrag über klima-werk.de.
Das Förderprogramm der Stadt Duisburg für Begrünung und Biodiversität trägt zum Schutz der Artenvielfalt und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei. Es fördert Dachbegrünungen, die die Umgebungstemperatur senken, die Wärmedämmung verbessern und zur Entlastung des städtischen Kanalsystems bei Starkregenereignissen beitragen. Die Förderung kann bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg beantragt werden.
Zum Programm →Träger: Stadt Duisburg – Umweltamt
Förderung kleinerer privater Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen zur Klimaanpassung und Biodiversität. Max. 2 Projekte pro Eigentümer/Jahr. 10 Jahre Erhaltungspflicht. Nicht kombinierbar mit Regenagentur-Förderung.
Das Programm fördert die Pflanzung heimischer Laubbäume, um das Stadtklima positiv zu beeinflussen, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen und Schutz- und Nistmöglichkeiten für Tiere zu bieten. Die Kosten für Anschaffung, Anlieferung und Pflanzung durch einen Fachbetrieb werden übernommen.
Zum Programm →Das Förderprogramm der Stadt Duisburg für Begrünung und Biodiversität trägt zum Schutz der Artenvielfalt und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei. Es fördert Fassadenbegrünungen. Die Förderung kann bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg beantragt werden.
Zum Programm →Das Förderprogramm unterstützt die Entsiegelung von Pflaster- oder Schotterflächen und die naturnahe Gestaltung von Gärten durch dauerhafte Begrünung mit heimischen Pflanzen. Dies trägt zum Klima- und Artenschutz bei und hilft, unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen.
Zum Programm →Die Regenagentur Duisburg begleitet ein Förderprogramm der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, das einen bewussteren Umgang mit Regenwasser fördern und Wege dazu aufzeigen soll. Es werden die Errichtung von Versickerungsanlagen und die dafür benötigten hydrogeologischen Gutachten für Privatgrundstücke in Duisburg gefördert. Ziel ist es, den Anteil des vor Ort versickernden Niederschlagswassers zu erhöhen und so einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zum Schutz vor Starkregen zu leisten.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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