43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Mülheim an der Ruhr, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Klimaanpassungs-Festsetzungen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Mülheim an der Ruhr, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung schützt seit 1979 den Baumbestand im bebauten Innenbereich der Stadt. Laubbäume ab 60 cm und Obst- sowie Nadelgehölze ab 100 cm Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) sind geschützt. Das Fällen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume ist nur mit Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes und gegen Verwaltungsgebühr erlaubt. Ausgleichszahlungen sind zweckgebunden für Ersatzpflanzungen zu verwenden.
Satzung ansehen →Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die Begrünung baulicher Anlagen. Sie ist auf Bauvorhaben anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Bauantrag gestellt oder eine Genehmigungsfreistellungsanzeige eingereicht wird, sowie auf verfahrensfreie Bauvorhaben. Flachdächer von Hauptgebäuden, Garagen und Carports sind flächig mit einer mindestens 8 cm dicken durchwurzelbaren Substratschicht zu versehen und extensiv zu begrünen. Dachflächen von nicht überbauten Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substratschicht auszuführen und vollflächig zu begrünen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt das Verhalten in städtischen Anlagen, um Beschädigungen, Zerstörungen oder Verunreinigungen zu vermeiden. Es ist untersagt, Bestandteile der Anlagen wie Bäume, Sträucher, Pflanzen, Erde, Sand, Steine, Spielgeräte, Papierkörbe, Sitzgelegenheiten unbefugt zu entfernen. Das Betreten von Gehölzflächen, Pflanz- und Blumenbeeten ist nicht erlaubt. Tierhalter sind verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich zu beseitigen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Erhebung von Abwassergebühren für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz. Die Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die Flächen eines Grundstücks, von denen Wasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Flächen, von denen kein Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird (z.B. durch Versickerung oder Regenwassernutzung), bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt und wirken sich gebührenmindernd aus. Die Planung und Inbetriebnahme von Regenwassernutzungsanlagen muss mit der Stadtentwässerung Mülheim (sem GmbH) abgestimmt werden.
Satzung ansehen →Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet Privatleuten und Unternehmen eine Förderung für die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen an. Ziel ist die Abmilderung der Folgen des Klimawandels, wie Hitze und Trockenheit, sowie die Verbesserung des Stadtklimas, der Luftqualität und der Biodiversität. Die Förderung stammt aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Umweltministeriums des Landes NRW.
Zum Programm →Das Programm zielt darauf ab, das Erscheinungsbild und Image der Innenstadt zu verbessern und private Immobilieneigentümer zu Investitionen zu motivieren. Es umfasst die Förderung von Entsiegelungen und Begrünungen von Hof- und Gartenflächen. Achtung: Eine Antragstellung ist laut Website derzeit nicht mehr möglich, der Text dient ausschließlich zur Information.
Zum Programm →Gemeinnützige Vereine im RVR-Gebiet (einschließlich Mülheim an der Ruhr) können sich für dieses Projekt anmelden, um ihre Vereinsgelände grüner zu machen und aktiv etwas für den Klimaschutz und die Artenvielfalt zu tun. Die Aktion ist Teil der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 Ruhrgebiet.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com