43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Dinslaken, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Dinslaken, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung dient dem Erhalt des Baumbestandes in Dinslaken. Sie schützt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden), ausgenommen sind Kern- und Steinobstbäume (Walnuss ist kein Obstbaum) sowie Nadelgehölze (mit Ausnahmen wie Eibe und Ginkgo). Das Fällen, Beschädigen, Zerstören oder wesentliche Verändern dieser Bäume ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden und sind kostenfrei. Bei Fällung ist eine Ersatzpflanzung eines standortgerechten, heimischen Laubbaumes vorgeschrieben, oder eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Innenstadt von Dinslaken. Sie enthält unter anderem Vorgaben zur Begrünung von Vorgärten, die nicht als Lagerplätze und nur untergeordnet als Stellplatz genutzt werden dürfen und gärtnerisch zu gestalten sind. Auch die Begrünung von gastronomischen Freibereichen ist innerhalb der konzessionierten Fläche möglich.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung für die Zechensiedlung Dinslaken-Lohberg enthält detaillierte Vorgaben für die Gestaltung von Außenbereichen. Vorgärten müssen weiterhin zu 60 Prozent bepflanzt sein, Vollversiegelungen oder Schottergärten sind nicht erlaubt. Fassadenbegrünungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, können aber ausnahmsweise bei Gebäuden, die nach 1945 gebaut wurden und schlicht gehalten sind, zugelassen werden, wobei ausschließlich Gerüstkletterpflanzen mit Rankhilfe zu verwenden sind.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung des Stadtparks Dinslaken zur Erholung und Entspannung. Sie enthält Bestimmungen zum Zugang, zu Öffnungszeiten und zu nicht gestatteten Verhaltensweisen, wie das Fahren mit bestimmten Fahrzeugen, das Ausführen von Hunden ohne Leine oder die Beschädigung von Einrichtungen.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung regelt die Abwasserbeseitigung in Dinslaken. Sie beinhaltet Bestimmungen zum Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutz- und Niederschlagswasser. Für neu bebaute Grundstücke wird aus wasserwirtschaftlichen Gründen die Versickerung von Regenwasser angestrebt. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Die Satzung regelt auch die getrennte Erhebung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, wobei die Niederschlagswassergebühr auf der Grundlage der an das Kanalnetz angeschlossenen und versiegelten Fläche berechnet wird.
Satzung ansehen →Dieses Programm unterstützt private Immobilienbesitzer*innen bei der Umsetzung einer Dachbegrünung. Die Förderung gilt im gesamten Stadtgebiet von Dinslaken (mit wenigen Ausnahmen). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Dachbegrünung nicht verpflichtend ist (z.B. durch Bebauungsplan) und einen Mindestaufbau von 10 cm oder eine Wasserspeicherkapazität von mindestens 25 Litern/m² aufweist.
Zum Programm →Dieses Förderprogramm bezuschusst investive Maßnahmen zur Klimaanpassung in allen Städten und Gemeinden des Regionalverbands Ruhr (RVR), zu dem Dinslaken gehört. Es fördert naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Extremwettereignissen und deren Folgen, wie die Entsiegelung von Flächen, die Anlage von Gründächern und die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com