43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Rheinberg, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rheinberg, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung der Stadt Rheinberg schützt Laubbäume (außer Hybridpappeln, Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien) mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist. Ebenfalls geschützt sind Magnolien, Stechpalmen sowie Weiß- und Rotdorn mit einem Stammumfang von 40 cm und mehr. Nadelbäume fallen nicht unter die Satzung, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgos. Bei Fällungen sind in der Regel Ersatzpflanzungen vorzunehmen, deren Umfang sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes richtet. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können mit Geldbußen geahndet werden.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm der Stadt Rheinberg unterstützt Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten. Ziel ist es, ökologisch wertvolle Grünflächen zu schaffen, die zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und des Artenschutzes sowie zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen. Begrünte Dächer und Fassaden binden Staub und Luftschadstoffe, befeuchten die Luft, kühlen Gebäude im Sommer und dämmen im Winter. Sie halten zudem Niederschlagswasser zurück und verzögern dessen Abfluss.
Zum Programm →Das Förderprogramm der Stadt Rheinberg unterstützt Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten. Ziel ist es, ökologisch wertvolle Grünflächen zu schaffen, die zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und des Artenschutzes sowie zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen. Begrünte Dächer und Fassaden binden Staub und Luftschadstoffe, befeuchten die Luft, kühlen Gebäude im Sommer und dämmen im Winter. Sie halten zudem Niederschlagswasser zurück und verzögern dessen Abfluss.
Zum Programm →Das Förderprogramm der Stadt Rheinberg unterstützt Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten. Ziel ist es, ökologisch wertvolle Grünflächen zu schaffen, die zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und des Artenschutzes sowie zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen. Begrünte Dächer und Fassaden binden Staub und Luftschadstoffe, befeuchten die Luft, kühlen Gebäude im Sommer und dämmen im Winter. Sie halten zudem Niederschlagswasser zurück und verzögern dessen Abfluss.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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