43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Pulheim, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Pulheim, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim dient dem Erhalt des Baumbestandes zur Verbesserung des Stadtbildes, des Stadtklimas und der Stadtökologie. Sie schreibt vor, dass bei Fällungen geschützter Bäume in der Regel Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten, die zweckgebunden für Neuanpflanzungen von Bäumen verwendet wird. Bei Bauvorhaben müssen geschützte Bäume im Lageplan eingetragen werden.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung legt fest, dass das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser grundsätzlich unter die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Pulheim fällt. Sie ermöglicht es Grundstückseigentümern, die Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser anzuzeigen, wobei die Stadt in diesem Fall auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers verzichtet, wenn die ordnungsgemäße Verwendung sichergestellt ist. In Trennsystemgebieten besteht ein Anschluss- und Benutzerzwang für Niederschlagswasser, wodurch eine dezentrale Versickerung dort nicht zulässig ist.
Satzung ansehen →Die Stadt Pulheim unterstützt mit diesem Förderprogramm Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden und Flächen sowie zum nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, die Erhöhung der Lebensqualität und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Pulheims gegenüber den Folgen des Klimawandels. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Eigentümergemeinschaften.
Zum Programm →Die Stadt Pulheim unterstützt mit diesem Förderprogramm Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden und Flächen sowie zum nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, die Erhöhung der Lebensqualität und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Pulheims gegenüber den Folgen des Klimawandels. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Eigentümergemeinschaften.
Zum Programm →Das Programm fördert die Entsiegelung von Flächen, um diese anschließend zu begrünen. Dies trägt zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas bei, verringert die sommerliche Hitzebelastung, verbessert die Staubbindung und erhöht die Abkühlungsleistung durch Verdunstung.
Zum Programm →Das Programm fördert die Entsiegelung von Flächen, um diese anschließend zu begrünen. Dies trägt zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas bei, verringert die sommerliche Hitzebelastung, verbessert die Staubbindung und erhöht die Abkühlungsleistung durch Verdunstung.
Zum Programm →Das Programm fördert den Bau von Anlagen zur Regenwasserversickerung und die Installation von Regenwasserspeichern. Ziel ist die dezentrale Zwischenspeicherung und Versickerung von Regenwasser, um die Kanalisation zu entlasten und bei Starkregenereignissen eine schadlose Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten. Dies trägt auch zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr bei.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com