43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Schwerte, Hansestadt an der Ruhr zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Schwerte, Hansestadt an der Ruhr relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung schützt den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen. Sie dient dem Schutz eines durchgrünten Stadtbildes, der Erhaltung der Lebensqualität sowie klimatischen und stadtökologischen Gründen. Sie regelt unter anderem Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen und -schnittarbeiten sowie Ersatzpflanzungen. Bei Baumaßnahmen ist die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu beachten.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Schwerte, einschließlich des Sammelns und Fortleitens von Niederschlagswasser. Sie legt fest, dass Niederschlagswasser, das in die städtische Kanalisation geleitet wird, gebührenpflichtig ist und die Gebühren über die Größe der befestigten und versiegelten Flächen eines Grundstücks berechnet werden. Die Satzung erwähnt auch dezentrale öffentliche Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser als Teil der öffentlichen Abwasseranlage.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder. Sie enthält spezifische Vorgaben zur Begrünung von Stellplatzanlagen und Garagen. Demnach sind zusätzliche KFZ-Stellplätze über den notwendigen Bedarf hinaus mit Rasengittersteinen oder schmalen Fahrstreifen zu gestalten, wobei die Flächen zwischen den Radspuren mit Rasen zu versehen sind. Zudem ist je angefangene 5 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum-Hochstamm zu pflanzen.
Satzung ansehen →Die Stadt Schwerte bezuschusst Dachbegrünungen auf Privathäusern, um den Anteil zu erhöhen und so Beiträge zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas, der Biodiversität und der Lebensqualität zu leisten. Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der Material- und Umsetzungskosten ab. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Vereine und Verbände mit Eigentum auf Schwerter Stadtgebiet. Das Programm wurde ursprünglich mit Mitteln des Landes NRW finanziert und hatte eine Frist bis zum 31. August 2021.
Zum Programm →Der Abwasserbetrieb Schwerte fördert den Bau von Regenwasserzisternen, um den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren und die Kanalisation bei Starkregen zu entlasten. Die Förderung gilt für Zisternen in Wohngebäuden auf bereits bebauten Grundstücken ab einer Mindestgröße von drei Kubikmetern. Die Vergabe der Fördergelder erfolgt nach dem "Windhundprinzip".
Zum Programm →Seit 2017 können Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Stadt Schwerte Bäume pflanzen. Die Pflanzungen erfolgen auf städtischen Flächen im Schwerter Stadtgebiet. Die Stadt übernimmt die Pflanzung und langfristige Pflege. Die Aktion leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Biodiversität.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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