39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Burgwedel, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Burgwedel, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Stadt Burgwedel legt Begrünungspflichten oft in Bebauungsplänen fest. Die "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 „Glockenberg / Schulstraße" in Wettmar schreibt vor, dass je angefangene 500 m² Baugrundstücksgröße mindestens ein standortgerechter Laubbaum als Hochstamm und drei standortheimische Laubsträucher anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen sind. In einigen Bebauungsplänen sind Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer mit einer Neigung von bis zu 10° zu begrünen.
Satzung ansehen →In Burgwedel gibt es keine spezifische Baumschutzsatzung. Bäume können jedoch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen oder im Rahmen des Denkmalschutzes geschützt sein. Das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Bei Fällungsabsichten sollte der Umweltkoordinator der Stadt Burgwedel kontaktiert werden.
Satzung ansehen →Die Stadt Burgwedel legt Begrünungspflichten oft in Bebauungsplänen fest. Zum Beispiel sieht die "Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 2 BauGB" vor, dass entlang bestimmter Grenzen in einer Tiefe von 2 m je 4 m² mindestens ein standortgerechter Laubstrauch anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten ist. In einigen Bebauungsplänen sind Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer mit einer Neigung von bis zu 10° zu begrünen.
Satzung ansehen →Die Stadt Burgwedel bietet öffentliche Gärten und Parks als Erholungsmöglichkeiten an, die das Stadtbild prägen und zur Lebensqualität beitragen. Es gibt allgemeine Informationen zu städtischen Park- und Grünflächen, jedoch keine separate Satzung, die deren Benutzung regelt.
Satzung ansehen →Die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Burgwedel regelt die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Sie besagt, dass in nach dem Trennverfahren entwässerten Gebieten Niederschlagswasser nur in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden darf. Die Stadt Burgwedel weist zudem darauf hin, dass anfallendes Niederschlagswasser, soweit technisch und hydrogeologisch möglich, auf dem Grundstück versickert werden muss und Bauherren verpflichtet sind, entsprechende Versickerungsanlagen zu bauen.
Satzung ansehen →Im Rahmen der Städtebauförderung können Maßnahmen zur Entsiegelung und anschließenden Bepflanzung mit standortheimischen Pflanzen gefördert werden, was auch Vorgärten betreffen kann. Die Stadt Burgwedel informiert zudem allgemein über die Vorteile von mehr Grün im Vorgarten für Insekten, Regenwasserversickerung und Klimaanpassung.
Zum Programm →Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" werden auch Maßnahmen zur Entsiegelung befestigter Flächen und anschließender Bepflanzung mit standortheimischen Pflanzen gefördert.
Zum Programm →Die Stadt Burgwedel fördert im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Dazu gehören auch die Erneuerung von Dachflächen inklusive ökologisch wertvoller Begrünung. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine einzelfallbezogene Pauschale.
Zum Programm →Im Rahmen der Städtebauförderung können Maßnahmen zur Entsiegelung gefördert werden, die auch die Versickerung von Regenwasser ermöglichen. Die Stadt Burgwedel betont die Wichtigkeit der Regenwasserversickerung auf Grundstücken, um die Grundwasserneubildung zu fördern und das Kanalnetz zu entlasten.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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