43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Euskirchen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Euskirchen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Diese Gestaltungssatzung legt Regelungen f r bauliche Anlagen und deren Umfeld im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 "Steinbockstra e" fest. Sie erlaubt begr te D cher und schreibt vor, dass Maschendrahtz e nur in Kombination mit einer Hecke oder Begr ung zul ssig sind.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung regelt die Gestaltung von baulichen Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Sie erlaubt ausdr cklich begr te D cher.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung f r den Bebauungsplan Nr. 19 in Kuchenheim erlaubt begr te D cher und enth lt Vorschriften f r Vorgarteneinfriedungen, die unter anderem lebende Hecken und offene Einfriedungen zulassen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Euskirchen, die das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers umfasst. Sie definiert Niederschlagswasser als das von bebauten oder befestigten Fl chen gesammelt abflie des Wasser. Das Anschlussrecht erstreckt sich grunds tzlich auch auf das Niederschlagswasser, es sei denn, die Beseitigungspflicht obliegt dem Grundst ckseigent mer oder einem Dritten.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung f r den Bebauungsplan Nr. 121 in Euskirchen erlaubt begr te D cher und enth lt Regelungen zu Einfriedungen.
Satzung ansehen →Diese Gestaltungssatzung f r den Bebauungsplan Nr. 13 a, 3. derung, in Kuchenheim erlaubt begr te D cher und schreibt vor, dass Vorgarteneinfriedungen ausschlie lich als lebende Hecken und offene Einfriedungen (Z e) zul ssig sind.
Satzung ansehen →Die Euskirchener Stadtordnung definiert fentliche Gr fl chen und Spiel- und Bolzpl ze als fentliche Einrichtungen der Stadt Euskirchen. Sie legt fest, dass die Stadt f r einzelne fentliche Gr fl chen, Anlagenteile oder fentliche Spiel- und Bolzpl ze Beschr kungen auf bestimmte Nutzungsregeln, Nutzungszeiten und Nutzergruppen festlegen und die Benutzung durch Ge- oder Verbote regeln kann. Zudem ist es unbefugt, Str ucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu besch digen oder Teile davon abzuschneiden.
Satzung ansehen →Diese Geb hrensatzung regelt die Erhebung der Niederschlagswassergeb Niederschlagswassergeb hr, die nach der bebauten und befestigten Grundst cksfl che bemessen wird, von der Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die Abwasseranlage gelangt. Die Stadt Euskirchen hat die getrennte Abwassergeb Niederschlagswassergeb hr) bereits im Jahr 1998 eingef hrt.
Satzung ansehen →Dieses F rderprogramm der Stadt Euskirchen unterst tzt private Hauseigent mer im Geltungsbereich des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt bei der Aufwertung ihrer Fassaden, D cher und Freifl chen. Ziel ist die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Innenstadt. Gef rdert werden Ma nahmen, die aus dem fentlichen Raum wahrgenommen werden k nnen und zur ortsgestalterischen Verbesserung beitragen, wie z.B. die Herrichtung von Fassaden sowie Ma nahmen zur Entsiegelung, Begr ung, Herrichtung und Gestaltung privater Geb devor-/Freifl chen.
Zum Programm →Die Stadt Euskirchen bewirbt die "Entsiegelungspartnerschaft" des Kreises Euskirchen. Dieses Programm f rdert die Umwandlung von versiegelten Fl chen wie Schotterg rten, Parkpl tzen oder betonierten Hofbereichen in naturnahe Gr fl chen. Der Kreis Euskirchen bernimmt die Kosten f r die Bepflanzung der umgestalteten Fl chen und beauftragt daf r einen Fachbetrieb. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Bodenversiegelung zu verringern, wie z.B. Hochwassergefahr, Verlust von Biodiversit t und die Entstehung von Hitzeinseln.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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