39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Fredenbeck relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Bebauungspläne enthalten textliche Festsetzungen zum Baumschutz. Beispielsweise müssen bei Bauarbeiten Bäume mittels Stammschutz vor Beschädigungen bewahrt werden, und das Abstellen von Baufahrzeugen oder Lagern von Baustoffen im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. Rodungsarbeiten und Rückschnitte von Gehölzbeständen sind gemäß § 39 BNatSchG nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt. Einige Bebauungspläne schreiben den dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm vor und fordern bei Verlust einen gleichwertigen Ersatz durch Neupflanzungen. Für bestimmte Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Fällgenehmigung erforderlich.
Satzung ansehen →Die Bebauungspläne enthalten textliche Festsetzungen zum Baumschutz. Beispielsweise müssen bei Bauarbeiten Bäume mittels Stammschutz vor Beschädigungen bewahrt werden, und das Abstellen von Baufahrzeugen oder Lagern von Baustoffen im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. Rodungsarbeiten und Rückschnitte von Gehölzbeständen sind gemäß § 39 BNatSchG nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt. Einige Bebauungspläne schreiben den dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm vor und fordern bei Verlust einen gleichwertigen Ersatz durch Neupflanzungen. Für bestimmte Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 22 "Alter Stadtweg" schreibt vor, dass Flachdächer von Gebäuden sowie Dächer von Garagen und Carports mit einer Dachneigung unter 10 Grad vollständig mit einer extensiven Begrünung zu versehen sind. Zudem müssen nicht überbaute Flächen der Baugru
Satzung ansehen →Die Bebauungspläne enthalten textliche Festsetzungen zum Baumschutz. Beispielsweise müssen bei Bauarbeiten Bäume mittels Stammschutz vor Beschädigungen bewahrt werden, und das Abstellen von Baufahrzeugen oder Lagern von Baustoffen im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. Rodungsarbeiten und Rückschnitte von Gehölzbeständen sind gemäß § 39 BNatSchG nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt. Einige Bebauungspläne schreiben den dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm vor und fordern bei Verlust einen gleichwertigen Ersatz durch Neupflanzungen. Für bestimmte Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Fällgenehmigung erforderlich.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan Nr. 22 "Alter Stadtweg" schreibt vor, dass Flachdächer von Gebäuden sowie Dächer von Garagen und Carports mit einer Dachneigung unter 10 Grad vollständig mit einer extensiven Begrünung zu versehen sind. Zudem müssen nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für andere zulässige Nutzungen erforderlich sind.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan Nr. 47 "Sonnenkamp Ost" legt fest, dass die nicht überbauten, privaten Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen sind und die gärtnerische Gestaltung mit Materialien, die ökologische und klimatische Bodenfunktionen behindern (z.B. Zierkies, Splitt), nicht zulässig ist.
Satzung ansehen →Für oberirdisch sichtbare Seitenwände von Tiefgaragenzufahrten wird in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46 "Sonnenkamp West" festgesetzt, dass diese mit Rank-, Schling- bzw. Kletterpflanzen zu begrünen oder hinter einer immergrünen Hecke unterzubringen sind.
Satzung ansehen →Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt Gebühren für die Regenwasserbeseitigung, die sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Gebühr beträgt derzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche. Bei Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bleiben je 1 m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt. Wenn das Niederschlagswasser aus dem Notüberlauf der Zisterne in eine Versickerungsanlage weitergeleitet wird, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften. Bebauungspläne können zudem festlegen, dass Stellplätze und Fahrgassen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche mit einem Abflussbeiwert nicht höher als 0,5 herzustellen sind.
Satzung ansehen →Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt Gebühren für die Regenwasserbeseitigung, die sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Gebühr beträgt derzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche. Bei Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bleiben je 1 m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt. Wenn das Niederschlagswasser aus dem Notüberlauf der Zisterne in eine Versickerungsanlage weitergeleitet wird, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften. Bebauungspläne können zudem festlegen, dass Stellplätze und Fahrgassen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche mit einem Abflussbeiwert nicht höher als 0,5 herzustellen sind.
Satzung ansehen →Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt Gebühren für die Regenwasserbeseitigung, die sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Gebühr beträgt derzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche. Bei Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bleiben je 1 m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt. Wenn das Niederschlagswasser aus dem Notüberlauf der Zisterne in eine Versickerungsanlage weitergeleitet wird, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften. Bebauungspläne können zudem festlegen, dass Stellplätze und Fahrgassen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche mit einem Abflussbeiwert nicht höher als 0,5 herzustellen sind.
Satzung ansehen →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com