Artenschutz-Atlas: 45 Arten · 10.953 Gemeinden · ein Atlas
Atlas·Niedersachsen·Stade

Artenschutz in Fredenbeck

39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.

39
Arten im Kreis
6.475
Einwohner
8
Tiergruppen
23
Förderprogramme
Stadt-Atlas

Pflichten und Förderungen für Fredenbeck

Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.

Was du tun musst

Fredenbeck: wenn du dach sanieren willst

Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.

MUSSGesetzlich
  • Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren

    § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle

  • Fledermausquartiere prüfen lassen

    § 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle

  • Untere Naturschutzbehörde kontaktieren

    § 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle

SOLLTEReihenfolge / Aufpassen
  • CEF-Maßnahmen vor Sanierungsbeginn umsetzen

    § 44 Abs. 5 BNatSchG (Funktionserhaltende Maßnahmen) · Quelle

  • BAFA-/KfW-Antrag vor Vertragsunterschrift einreichen

    BEG-Richtlinie BMWK 2024 (Antragsreihenfolge) · Quelle

DARFSTGeld / Vorteile
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung

    BEG-Richtlinie BMWK · Quelle

Hinweis: Diese Aufstellung dient ausschließlich der Erstinformation und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bauberatung. Verbindlich sind allein die jeweils geltenden Gesetzes- und Verordnungstexte sowie die Auslegung durch die zuständigen Behörden. Vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle (Bauamt, Untere Naturschutzbehörde, BAFA, KfW) prüfen oder einen Fachberater hinzuziehen.
Vollständigen Plan ansehen →
🌿 Begrünung & Klima

Klima, Pflichten und Förderung in Fredenbeck

Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Fredenbeck relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.

Klima-Indikatoren

Hitzeinsel-Intensität
4.0/ 10
Mittel

Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.

Starkregen-Risiko
Mittel

Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.

Bauliche Pflichten

Kommunale Satzungen

baumschutz

Satzung der Gemeinde Fredenbeck über den Bebauungsplan Nr. 9 "Am Wischhofsdamm" 1. Änderung

Baumschutz

Die Bebauungspläne enthalten textliche Festsetzungen zum Baumschutz. Beispielsweise müssen bei Bauarbeiten Bäume mittels Stammschutz vor Beschädigungen bewahrt werden, und das Abstellen von Baufahrzeugen oder Lagern von Baustoffen im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. Rodungsarbeiten und Rückschnitte von Gehölzbeständen sind gemäß § 39 BNatSchG nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt. Einige Bebauungspläne schreiben den dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm vor und fordern bei Verlust einen gleichwertigen Ersatz durch Neupflanzungen. Für bestimmte Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Fällgenehmigung erforderlich.

Satzung ansehen →
baumschutz

Satzung der Gemeinde Fredenbeck über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Stadtweg" mit örtlichen Bauvorschriften

BegrünungBaumschutz

Die Bebauungspläne enthalten textliche Festsetzungen zum Baumschutz. Beispielsweise müssen bei Bauarbeiten Bäume mittels Stammschutz vor Beschädigungen bewahrt werden, und das Abstellen von Baufahrzeugen oder Lagern von Baustoffen im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. Rodungsarbeiten und Rückschnitte von Gehölzbeständen sind gemäß § 39 BNatSchG nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt. Einige Bebauungspläne schreiben den dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm vor und fordern bei Verlust einen gleichwertigen Ersatz durch Neupflanzungen. Für bestimmte Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 22 "Alter Stadtweg" schreibt vor, dass Flachdächer von Gebäuden sowie Dächer von Garagen und Carports mit einer Dachneigung unter 10 Grad vollständig mit einer extensiven Begrünung zu versehen sind. Zudem müssen nicht überbaute Flächen der Baugru

Satzung ansehen →
baumschutz

Satzung der Gemeinde Fredenbeck über den Bebauungsplan Nr. 48 "Fredenbecker Wiesen"

Baumschutz

Die Bebauungspläne enthalten textliche Festsetzungen zum Baumschutz. Beispielsweise müssen bei Bauarbeiten Bäume mittels Stammschutz vor Beschädigungen bewahrt werden, und das Abstellen von Baufahrzeugen oder Lagern von Baustoffen im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. Rodungsarbeiten und Rückschnitte von Gehölzbeständen sind gemäß § 39 BNatSchG nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt. Einige Bebauungspläne schreiben den dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm vor und fordern bei Verlust einen gleichwertigen Ersatz durch Neupflanzungen. Für bestimmte Baumarten mit einem Stammumfang von über 60 cm sowie für Hecken ab 5 Metern Länge ist eine Fällgenehmigung erforderlich.

Satzung ansehen →
Begrünungssatzung

Satzung der Gemeinde Fredenbeck über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Stadtweg" mit örtlichen Bauvorschriften

Begrünung

Der Bebauungsplan Nr. 22 "Alter Stadtweg" schreibt vor, dass Flachdächer von Gebäuden sowie Dächer von Garagen und Carports mit einer Dachneigung unter 10 Grad vollständig mit einer extensiven Begrünung zu versehen sind. Zudem müssen nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für andere zulässige Nutzungen erforderlich sind.

Satzung ansehen →
Begrünungssatzung

Satzung der Gemeinde Fredenbeck über den Bebauungsplan Nr. 47 "Sonnenkamp Ost"

Begrünung

Der Bebauungsplan Nr. 47 "Sonnenkamp Ost" legt fest, dass die nicht überbauten, privaten Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen sind und die gärtnerische Gestaltung mit Materialien, die ökologische und klimatische Bodenfunktionen behindern (z.B. Zierkies, Splitt), nicht zulässig ist.

Satzung ansehen →
Begrünungssatzung

Fredenbeck Bebauungsplan Nr. 46 Sonnenkamp West Begründung Teil A Abschrift

Begrünung

Für oberirdisch sichtbare Seitenwände von Tiefgaragenzufahrten wird in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46 "Sonnenkamp West" festgesetzt, dass diese mit Rank-, Schling- bzw. Kletterpflanzen zu begrünen oder hinter einer immergrünen Hecke unterzubringen sind.

Satzung ansehen →
versickerung

Regenwasserbeseitigungsgebüh...

Versickerung

Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt Gebühren für die Regenwasserbeseitigung, die sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Gebühr beträgt derzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche. Bei Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bleiben je 1 m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt. Wenn das Niederschlagswasser aus dem Notüberlauf der Zisterne in eine Versickerungsanlage weitergeleitet wird, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften. Bebauungspläne können zudem festlegen, dass Stellplätze und Fahrgassen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche mit einem Abflussbeiwert nicht höher als 0,5 herzustellen sind.

Satzung ansehen →
versickerung

Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Fredenbeck

Versickerung

Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt Gebühren für die Regenwasserbeseitigung, die sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Gebühr beträgt derzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche. Bei Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bleiben je 1 m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt. Wenn das Niederschlagswasser aus dem Notüberlauf der Zisterne in eine Versickerungsanlage weitergeleitet wird, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften. Bebauungspläne können zudem festlegen, dass Stellplätze und Fahrgassen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche mit einem Abflussbeiwert nicht höher als 0,5 herzustellen sind.

Satzung ansehen →
versickerung

Schmutz- und Regenwasserbeseitigung - Samtgemeinde Fredenbeck

Versickerung

Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt Gebühren für die Regenwasserbeseitigung, die sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Gebühr beträgt derzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche. Bei Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bleiben je 1 m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt. Wenn das Niederschlagswasser aus dem Notüberlauf der Zisterne in eine Versickerungsanlage weitergeleitet wird, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften. Bebauungspläne können zudem festlegen, dass Stellplätze und Fahrgassen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche mit einem Abflussbeiwert nicht höher als 0,5 herzustellen sind.

Satzung ansehen →

Förderprogramme (18)

Land Niedersachsen

Förderbanken & Landesprogramme · 3
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

NBank — Niedersachsen-Kredit Wohneigentum

Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.

wohneigentumsanierungniedersachsen
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Niedersachsen — Klimaanpassungsförderung Kommunen

Träger: MU Niedersachsen

Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.

Klimaanpassungdachbegruenungschwammstadtkommunenniedersachsen
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

NBank Niedersachsen-Kredit Klima

Träger: NBank

Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.

Wärmepumpe
Zum Programm →

Bundesweit verfügbar

KfW · BAFA · Bundes-Programme · 15
bis 270.000 €✓ Verifiziert

KfW 300 — Wohneigentum für Familien

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.

neubaufamilienwohneigentumqngkfw
Zum Programm →
bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.

neubauwohngebaeudeklimafreundlichqngkfw
Zum Programm →
bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 261 — Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung)

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.

sanierungeffizienzhauskfwkredittilgungszuschuss
Zum Programm →
bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 308 — Jung kauft Alt

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.

bestandfamiliensanierungkfwkredit
Zum Programm →
bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 358/359 — Genossenschaftliches Wohnen

Träger: KfW

Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.

genossenschaftwohneigentumkfwkredit
Zum Programm →
bis 50.000 €✓ Verifiziert

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.

barrierefreiheitsanierungeinbruchschutzkfwkredit
Zum Programm →
bis 21.000 €✓ Verifiziert

KfW 458 — BEG Heizungsförderung

Träger: KfW

Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.

Wärmepumpe
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Bundesförderung effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)

Träger: BAFA / KfW

Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.

sanierungheizungDämmungdachbegruenungfassadenbegruenung
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.

photovoltaikSolarspeicherkfwkredit
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

EEG-Einspeisevergütung

Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber

Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.

photovoltaikeinspeisungeegvergütung
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Dach- und Fassadenbegrünung als Hülle

Träger: BAFA

Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.

dachbegruenungfassadenbegruenungsommerlicher-waermeschutzbafazuschuss
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG WG — Wohngebäude Klimafreundlich (Niedrige Treibhausgasemissionen)

Träger: KfW

Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.

neubauqngnachhaltigkeitdachbegruenung
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV)

Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.

Biodiversitätartenschutzbundkommunenverbaende
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Förderprogramm „Stadtnatur" — Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Träger: BMUV / BfN

Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.

stadtnaturBiodiversitätKlimaanpassungdachbegruenungkommunen
Zum Programm →
Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

DBU-Naturerbe / DBU-Förderprojekte

Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.

naturschutzumweltdbukmuforschung
Zum Programm →
Geschützte Arten

39 Arten in Fredenbeck und Umgebung

Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.

Weiter recherchieren

Artenschutz in der Region Fredenbeck

Aus unserem Shop

Artgerecht bauen für Fredenbeck

QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.

Lösungen für Fredenbeck
QNG-Material & Quartiere
Ansehen