44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Friedrichshafen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Friedrichshafen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung wurde am 22. Mai 2023 vom Gemeinderat beschlossen und schützt Laubbäume, Eiben, Mammutbäume und Kiefern ab einem Stammumfang von 100 cm (bei Baumgruppen ab 80 cm, wenn mindestens fünf Bäume zusammenstehen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von 50 cm aufweist. Die Satzung verbietet das Beseitigen, Zerstören, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, in der Regel ist bei einer Fällung eine Ersatzpflanzung notwendig.
Satzung ansehen →Die Begrünungssatzung wurde am 31. Januar 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Sie enthält Mindestvorgaben zur Begrünung von Baugrundstücken bei Neuerrichtung sowie bei wesentlichen Änderungen baulicher Anlagen oder nicht überbauter Grundstücksflächen. Die Satzung macht Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen, zur Begrünung von Gebäuden, zur Gestaltung von Stellplätzen und zu Einfriedungen. Sie zielt darauf ab, ein begrüntes Stadtbild zu erhalten und zu fördern, die Lebensqualität zu sichern, das Stadtklima zu verbessern, die Klimafolgenanpassung zu unterstützen und die biologische Vielfalt zu stärken.
Satzung ansehen →Das Programm unterstützt natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten (Bauantrag vor 2002) sowie Gewerbetreibende als Eigentümer von Gebäuden mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm (Bauantrag vor 2002) in Friedrichshafen. Die Mindestinvestition muss 5.000 Euro betragen. Die geförderte Maßnahme muss durch eine Energieberatung empfohlen werden.
Zum Programm →Träger: kommune
Stadt Friedrichshafen: bis zu 75% Förderung Dachbegrünung
Das Förderprogramm „Häfler Zukunftsgrün“ (ehemals „Mehr Natur in Friedrichshafen“) unterstützt Grundstückseigentümer und Mieter von privaten und gewerblichen Gebäuden sowie öffentliche Vereine und Institutionen in Friedrichshafen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Förderung der heimischen Artenvielfalt. Es umfasst die Neuanlage von Dachbegrünungen sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer zu Intensiv-, Biodiversitäts- oder Retentionsdächern. Auch die Fassadenbegrünung wird gefördert. Eine kostenlose Erstberatung ist ebenfalls Teil des Programms. Der Antrag muss zwingend schriftlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Zum Programm →Das Förderprogramm „Häfler Zukunftsgrün“ (ehemals „Mehr Natur in Friedrichshafen“) unterstützt Grundstückseigentümer und Mieter von privaten und gewerblichen Gebäuden sowie öffentliche Vereine und Institutionen in Friedrichshafen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Förderung der heimischen Artenvielfalt. Es umfasst die Neuanlage von Dachbegrünungen sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer zu Intensiv-, Biodiversitäts- oder Retentionsdächern. Auch die Fassadenbegrünung wird gefördert. Eine kostenlose Erstberatung ist ebenfalls Teil des Programms. Der Antrag muss zwingend schriftlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Zum Programm →Das Programm fördert Entsiegelungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das lokale Mikroklima zu verbessern, Regenwasser aufzunehmen und die Aufenthaltsqualität zu steigern.
Zum Programm →Ab 2024 verschenkt die Stadt Friedrichshafen im Rahmen der Initiative „Bürgerbäume fürs Klima“ Bäume an Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende, die diese auf ihren privaten Flächen pflanzen können. Ziel ist es, das Stadtklima durch mehr Grün auf Privatflächen zu verbessern und einen Beitrag zur Klimaanpassung und Biodiversität zu leisten. Pflanzungen, die als verpflichtende Ersatzpflanzung oder durch Bebauungsplanvorgaben vorgenommen werden müssen, sind von der Aktion ausgeschlossen.
Zum Programm →Das Programm unterstützt den Einbau von Zisternen und Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt, um einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser zu fördern, Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu minimieren und die Entwässerungssysteme zu entlasten. Es wird darauf geachtet, dass das Regenwasser kühl und lichtgeschützt gespeichert wird und die Zisterne nicht aus PVC besteht. Die Sammlung von Regenwasser von Zink- und Kupferdächern oder Bitumenabdichtungen ist ausgeschlossen.
Zum Programm →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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