43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Gießen, Universitätsstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Gießen, Universitätsstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung zielt darauf ab, den Erhalt möglichst vieler Großbäume auf Privatgrundstücken zu fördern. Grundstückseigentümer können beantragen, dass ihre Bäume in ein Baumschutzkataster aufgenommen werden. Die Stadt übernimmt dann die regelmäßige Untersuchung und Verkehrssicherungspflicht für diese Bäume, während sich der Eigentümer verpflichtet, den Baum zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Die Satzung gilt für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,80 m, mehrstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,20 m an einem Stamm, sowie Baumgruppen von mindestens fünf Bäumen, deren Kronen sich berühren und die einen Stammumfang von mindestens 1,00 m aufweisen. Ausgenommen sind unter anderem Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Baumhaseln), Bäume auf Dachgärten und in Containern sowie Bäume in Baumschulen zu Erwerbszwecken.
Satzung ansehen →Die Satzung hat zum Ziel, die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen in insektenfördernder Form sicherzustellen. Sie gilt für nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke im gesamten Stadtgebiet, einschließlich unterirdisch bebauter Freiflächen (z.B. Tiefgaragen). Mindestens 20 % der Grundstücksfreifläche müssen mit insektenfördernden, blütenreichen Aussaaten und Pflanzungen gestaltet werden. Das Anlegen von Schottergärten, vegetationsfreien bis -armen Mulchflächen sowie der Einbau von Folien und Vlies sind nicht zulässig. Bei Bauvorhaben ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.
Satzung ansehen →Die Abwassersatzung regelt die Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser. Seit dem 01.01.2025 ist eine an eine Versickerungsanlage mit Notüberlauf an den Kanal angeschlossene Fläche nur noch zur Hälfte gebührenpflichtig, wenn die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und ein Antrag auf Halbierung gestellt wird. Dies soll Anreize für den Bau von Versickerungsanlagen auf privaten Grundstücken schaffen, um das Kanalnetz zu entlasten, das Stadtklima zu verbessern und die Hochwasser- und Starkregengefahr zu minimieren. Die Satzung fordert, dass anfallendes Niederschlagswasser durch geeignete Bewirtschaftungsanlagen gesammelt, verwertet, versickert, verdunstet und/oder gedrosselt abgeleitet wird.
Satzung ansehen →Das Programm "GrüneMitteGießen" fördert Stadtgrün auf privaten Flächen im Innenstadtgebiet, das als Wärmeinsel gilt. Ziel ist die Verbesserung der Wohnqualität und des Stadtklimas. Gefördert werden unter anderem extensive und intensive Dachbegrünungen, bodengebundene Fassadenbegrünungen, Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten, Innenhöfen und Hausgärten sowie begrünte Stellplätze (Rasenwaben). Eigenleistungen werden nicht gefördert. Ein ähnliches Anreizprogramm existiert für das Fördergebiet "Margaretenhütte/südliche Lahnstraße", ebenfalls mit bis zu 70% Förderung und in der Regel maximal 10.000 € pro Grundstück.
Zum Programm →Das Programm "GrüneMitteGießen" fördert Stadtgrün auf privaten Flächen im Innenstadtgebiet, das als Wärmeinsel gilt. Ziel ist die Verbesserung der Wohnqualität und des Stadtklimas. Gefördert werden unter anderem extensive und intensive Dachbegrünungen, bodengebundene Fassadenbegrünungen, Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten, Innenhöfen und Hausgärten sowie begrünte Stellplätze (Rasenwaben). Eigenleistungen werden nicht gefördert. Ein ähnliches Anreizprogramm existiert für das Fördergebiet "Margaretenhütte/südliche Lahnstraße", ebenfalls mit bis zu 70% Förderung und in der Regel maximal 10.000 € pro Grundstück.
Zum Programm →Die Stadt Gießen beteiligt sich am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb "abpflastern" und unterstützt Privatpersonen bei Entsiegelungsvorhaben auf ihrem Grundstück mit Blumenerde und Blühsamen. Durch Entsiegelung können auch die Kosten für die Niederschlagswassergebühr sinken. Das Förderprogramm "GrüneMitteGießen" beinhaltet ebenfalls die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen mit Aufbruch und Entsorgung, um Vorgärten und Innenhöfe zu begrünen.
Zum Programm →Im Rahmen des Förderprogramms "GrüneMitteGießen" werden unter anderem das Pflanzen von Stauden, Büschen und Bäumen sowie die Anlage von offenen und begrünten Pergolen/Rankhilfen/begrünten Eingangsbereichen gefördert.
Zum Programm →Die Stadt Gießen beteiligt sich am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb "abpflastern" und unterstützt Privatpersonen bei Entsiegelungsvorhaben auf ihrem Grundstück mit Blumenerde und Blühsamen. Durch Entsiegelung können auch die Kosten für die Niederschlagswassergebühr sinken. Das Förderprogramm "GrüneMitteGießen" beinhaltet ebenfalls die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen mit Aufbruch und Entsorgung, um Vorgärten und Innenhöfe zu begrünen.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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