43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Lich, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Lich, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Nutzungsordnung regelt das Verhalten im FriedWald Lich, wie z.B. das Verbot, Beisetzungen zu stören, Wege mit Fahrzeugen zu befahren (Ausnahme: Kinderwagen, Rollstühle), Waren anzubieten, Abfälle abzulegen, zu rauchen oder Feuer zu machen. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist untersagt.
Satzung ansehen →Die Stadt Lich verweist auf die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39) bezüglich des Schutzes von Bäumen und Gehölzen. Das Fällen und der stärkere Rückschnitt sind demnach vom 1. März bis 30. September verboten. Bei geschützten Biotopen wie Streuobstbeständen außerhalb der bebauten Ortsteile sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, untersagt. Einzelne alte Obstbäume dürfen gefällt werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt und der Baum durch einen neuen hochstämmigen Obstbaum ersetzt wird. Bei Baumhöhlen oder Nestern ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen zu informieren.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass bauliche oder sonstige Anlagen, die Zu- oder Abgangsverkehr erwarten lassen, nur errichtet werden dürfen, wenn ausreichend Stellplätze hergestellt werden. Sie definiert Mindestgrößen für Stellplätze und legt Ablösebeträge pro Stellplatz fest, die je nach Zone in der Kernstadt Lich und den Stadtteilen variieren (z.B. 7.950 € pro Stellplatz in Zone 1, 7.200 € in Zone 2 und 6.450 € in Zone 3).
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die öffentliche Einrichtung der Abwasseranlagen der Stadt Lich und definiert Begriffe wie Abwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Sie legt den Anschluss- und Benutzungszwang für Grundstücke an die Abwasseranlage fest.
Satzung ansehen →Privatpersonen aus allen Licher Stadtteilen können bis 2029 Anträge auf Förderung stellen, wenn das Gebäude/Grundstück innerhalb eines festgelegten Fördergebiets liegt (Ausnahme: Einzelkulturdenkmäler). Förderfähig sind Maßnahmen, die den individuellen Charakter der Orte erhalten, die Innenentwicklung stärken und den Flächenverbrauch verringern sowie die Energieeffizienz erhöhen. Dazu gehören auch Maßnahmen auf Hof-, Garten- und Grünflächen mit deutlicher ökologischer Aufwertung.
Zum Programm →Privatpersonen aus allen Licher Stadtteilen können bis 2029 Anträge auf Förderung stellen, wenn das Gebäude/Grundstück innerhalb eines festgelegten Fördergebiets liegt (Ausnahme: Einzelkulturdenkmäler). Förderfähig sind Maßnahmen, die den individuellen Charakter der Orte erhalten, die Innenentwicklung stärken und den Flächenverbrauch verringern sowie die Energieeffizienz erhöhen. Dazu gehören auch Maßnahmen auf Hof-, Garten- und Grünflächen mit deutlicher ökologischer Aufwertung.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com