43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Harsewinkel, Die Mähdrescherstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Harsewinkel, Die Mähdrescherstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Stadt Harsewinkel erhebt von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von angeschlossenen Grundstücken Regenwassergebühren, die sich nach der versiegelten Grundstücksfläche in Quadratmetern richten. Die Entwässerungssatzung regelt die Abwasserbeseitigung, einschließlich des Niederschlagswassers. Die Stadt betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung. Das Kanalnetz in Harsewinkel besteht aus Misch- und Trennkanalisation. Bei der Trennkanalisation wird Niederschlagswasser in das nächstgelegene Gewässer abgeleitet, oft verzögert über Rückhaltebecken. Bei Dachbegrünungen kann eine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr beantragt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Bäume innerhalb der bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die einen Stammumfang von mindestens 1,50 m (gemessen in 1 m Höhe) aufweisen. Ausgenommen sind unter anderem Bäume im Wald, Obstbäume (mit Ausnahmen von Walnussbäumen und Esskastanien) sowie Nadelbäume, Birken, Pappeln und Erlen. Die Satzung verbietet das Fällen, Entfernen, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume sowie Eingriffe in deren Wurzelbereich. Für die Entfernung eines geschützten Baumes ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bei Bauanträgen müssen geschützte Bäume im Lageplan mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser eingetragen werden.
Satzung ansehen →Im Rahmen des Haus- und Hofflächenprogramms werden Maßnahmen zur Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Hofflächen, Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen (inkl. Schottergärten), Herrichtung von Vorgartenflächen sowie Fassadenbegrünung gefördert. Die Maßnahmen müssen innerhalb des Sanierungsgebiets "Innenstadt Harsewinkel" liegen. Der Zuschuss darf einen Betrag von 10.000,00 Euro pro Einzelmaßnahme nicht übersteigen. Die Gesamtförderung auf einem Grundstück soll 20.000,00 EUR nicht überschreiten. Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 EUR beträgt.
Zum Programm →Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen im gesamten Stadtgebiet für Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäude, sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten. Auch in Bebauungsplänen festgesetzte oder als Auflage geforderte Dachbegrünungsmaßnahmen sind förderfähig. Die Ausführung muss den anerkannten Regeln der Technik und den FLL-Dachbegrünungsrichtlinien entsprechen. Die Förderung erfolgt in Form einer 100%igen Ermäßigung der Benutzungsgebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser. Die Ermäßigung greift ab einer Mindestgröße von 15 m² Netto-Vegetationsfläche.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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