44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Hildrizhausen relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Dächer mit einer Neigung von <15° sind ab einer Dachfläche von 10 qm mindestens extensiv zu begrünen (Substratstärke mindestens 10 cm), sofern diese Dachflächen nicht als Dachterrassen genutzt werden. Die Maßnahme ist mit Fertigstellung der baulichen Anlagen auszuführen. Zudem gibt es flächige Pflanzgebote zur Eingrünung der Baugrundstücke am Siedlungsrand.
Satzung ansehen →Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung dient dem Schutz der Grün- und Erholungsanlagen.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan 'Rosneäcker' schreibt vor, dass auf jedem Baugrundstück mindestens ein Obst- oder Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen ist. Das Umfeld der Baumstandorte muss wasser- und luftdurchlässig sein. Es wird auf klein- und mittelkronige Arten verwiesen, um Nachteile durch Schattenwurf großkroniger Bäume zu vermeiden.
Satzung ansehen →Im Bebauungsplan 'Höhe' gibt es unter 'Bepflanzung und Begrünung der Baugrundstücke' die Vorschrift, dass pro Baugrundstück mindestens ein Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten ist.
Satzung ansehen →Die unbebauten Flächen der Baugrundstücke, die nicht zur Erschließung der Gebäude erforderlich sind, sind zu begrünen oder gärtnerisch anzulegen. Pro 6 Stellplätzen ist mindestens 1 mittelkroniger Baum in einem Pflanzstreifen zu pflanzen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Hildrizhausen hat eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt, bei der die Kosten für Schmutzwasser nach Frischwasserverbrauch und die Kosten für Niederschlagswasser nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen berechnet werden, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Dies schafft einen Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen und die Förderung eines natürlichen Wasserkreislaufs auf dem Grundstück.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung legt die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit fest. Eine direkte Ablöse-Regelung mit Begrünungs-Bezug konnte in der Satzung nicht explizit gefunden.
Satzung ansehen →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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