43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Kaarst, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Kaarst, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Stellplatzsatzung regelt die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen. Ein expliziter Begrünungsbezug im Rahmen einer Ablöse konnte nicht gefunden werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung, einschließlich des Niederschlagswassers. Sie erwähnt dezentrale öffentliche Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser als Teil der öffentlichen Abwasseranlage. Die Entwässerungssatzung regelt die Pflichten der Stadt zur Abwasserbeseitigung und die Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer. Sie legt fest, dass Niederschlagswassergebühren für bebaute und/oder befestigte Flächen erhoben werden.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne. Sie dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Mensch und Stadtbiotope, der Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und der Erhaltung eines artenreichen heimischen Baumbestandes. Sie definiert geschützte Bäume und verbietet Handlungen, die diese schädigen oder entfernen. Sie regelt Ausnahmen, Befreiungen, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Im Baugenehmigungsverfahren müssen geschützte Bäume im Lageplan eingetragen werden.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm umfasst explizit die Entsiegelung und gärtnerische Gestaltung von Vorgärten. Die Ziele des Programms sind auch die Verbesserung des Stadtklimas und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Programm fördert die Entfernung und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton und anderen befestigten Flächen in Vorgärten sowie die anschließende Bodenaufbereitung und Bepflanzung.
Zum Programm →Das Programm fördert die fachgerechte Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen, die Begrünung von Gebäudefassaden und sonstigen Bauwerken sowie die Entsiegelung und gärtnerische Gestaltung von Vorgärten. Förderfähig sind unter anderem vorbereitende Maßnahmen, Rankhilfen, Pflanzen und Pflanzarbeiten sowie Planungs- und Ausführungskosten durch Fachkräfte. Ziele sind die Verbesserung des Stadtklimas, die Reduzierung von Hitzeinseln, die CO2-Bindung, die Schaffung von Lebensraum für Tiere und die Erhöhung der Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser.
Zum Programm →Das Programm fördert die Entsiegelung und gärtnerische Gestaltung von Vorgärten. Gefördert werden Maßnahmen wie die Entfernung von Schottergärten oder befestigten Flächen, Bodenaufbereitung und die Bepflanzung der Vorgartenflächen, wobei standortheimische und insektenfreundliche Gehölze, Stauden und Saatgutmischungen empfohlen werden.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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